Urteil des Bundessozialgerichts: Arbeitslose Akademiker müssen im Fall von Arbeitslosigkeit auch für einen Euro in der Stunde arbeiten. Lehnen sie dies ab, kann ihnen die staatliche Unterstützung gekürzt werden. Außerdem fiel in Kassel ein Urteil zum Wohnraumanspruch.
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen: B 4 AS 60/07 R).
Bild vergrößern
Sofern Ein-Euro-Jobs erforderlich und angemessen sind, sind auch Arbeitszeiten von 30 Stunden pro Woche in Ordnung, sagt das Bundessozialgericht. (© Foto: AP)
Anzeige
Die Arbeitsgelegenheiten seien Eingliederungsleistungen, um den Arbeitslosen zu fördern und um ihn später wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die Ein-Euro-Jobs müssten dabei allerdings erforderlich und angemessen sein. Dann sei eine 30-stündige Arbeitszeit pro Woche möglich, urteilte der Vierte Senat. Die Bundesrichter sahen in dem einen Euro allerdings keine Entschädigung für die geleistete Arbeit, sondern in der Arbeit ein Element des "Forderns und Förderns" von Arbeitslosen.
Einzelfall muss noch geklärt werden
Geklagt hatte ein heute 58 Jahre alter Ingenieur aus dem Ostallgäu. Der Mann war mehrere Jahre arbeitslos und sollte zuletzt für 1,50 Euro die Stunde im Auftrag der Gemeinde Bäumchen mit einer Wildschutzfolie umwickeln. Er weigerte sich, weil er gesundheitlich nicht dazu in der Lage sei und die 30 Stunden in der Woche unzumutbar seien.
Seiner Meinung nach verdrängen derartige Jobs andere reguläre Arbeitsplätze, zudem habe er selbst dann keine Zeit mehr, eine richtige Arbeit zu suchen. Dem folgten die Kasseler Richter nicht. Eine Konkurrenz könnte sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben.
Das Bundessozialgericht urteilte aber, dass es nicht auf den Umfang, sondern auf die Art der Arbeit ankomme. Den konkreten Fall verwies der Senat an das Bayerische Landessozialgericht zurück. Dort müsse noch genau geklärt werden, um welche Tätigkeit es bei dem Ein-Euro-Job genau ging und ob dem Kläger eine Rechtsfolgenbelehrung bei Ablehnung der Maßnahme mitgeteilt worden ist.
Urteil zum Anspruch auf Lagerraum
Die obersten deutschen Sozialrichter in Kassel haben in einem Urteil den im Gesetz genutzten Begriff der Unterkunft genauer definiert. Demnach ist eine Unterkunft nicht nur Wohnraum, sondern umfasst alles, was für ein menschenwürdiges Wohnen notwendig ist. Sei der Wohnraum sehr beengt, müssten die Behörden für eine gewisse Zeit auch einen Lagerraum bezahlen (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Geklagt hatte ein arbeitsloser Jurist aus dem fränkischen Schwabach, der seit 1997 ein Zimmer in einem Obdachlosenheim bewohnt. Zudem hat er seitdem eine Scheune gemietet, deren Kosten in Höhe von knapp 77 Euro im Monat die Behörden zahlen sollten. Der 54-Jährige argumentierte, dass die Kosten für die Scheune und sein 19 Quadratmeter großes Zimmer noch immer unter den Regelkosten für eine Wohnung liegen würden. Die Stadt Schwabach wollte hingegen nicht zahlen, weil die Scheune kein Wohnraum sei.
Fall noch nicht entschieden
Die Bundesrichter verwiesen den Fall nun an das Landessozialgericht zurück, er blieb so noch unentschieden. Gleichwohl stellte der Senat grundsätzlich klar, dass ein Empfänger des Arbeitslosengeldes II Anspruch auf einen Lagerraum haben könne. Mit einem Zimmer müsse der Bedarf eines Menschen nicht gedeckt sein und niemandem könne zugemutet werden, auf seine gesamte Habe zu verzichten. Das gelte vor allem, wenn die Notlage nur vorübergehend sei.
Das Landessozialgericht müsse den Fall des 54-Jährigen, der immerhin seit elf Jahren so lebe, noch einmal prüfen und vor allem klären, was in der Scheune untergebracht sei. Ein Auto, Antiquitäten oder die Ergebnisse einer Sammelleidenschaft seien kein "geschütztes Vermögen", sondern könnten verkauft werden, bevor man Steuergelder in Anspruch nehme. In der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter gesagt: "Es ist ein Unterschied, ob ein Arbeitsloser in der Scheune seine Möbel oder seine gesammelten Bierdeckel oder Micky-Maus-Hefte lagert."
Sinti und Roma als Nachbarn? Bloß nicht, sagen zwei von drei Deutschen. Über Menschen, die im eigenen Land Fremde sind. Seite Drei. Jetzt lesen ...
(dpa/AP/mati/ihe)
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Menschen endlich in den realen Zusammenhängen denken würden und nicht in den Interpretationen. Es ist auch nicht richtig immer nur den Schwachen Schuldzuweisungen zu erteilen. Einen gleichen ASnteil haben immer die Starken der Gesellschaft. das sind leider immer wieder überheblich und ungebildete Mitarbeiter in Behörden und Gremien. Die Komplexität von einzelnen Vorgängen aus dem Zusammenhang zu reißen ist einfach. Die dann zu interpretieren ist Mode.
Ich frage mich jeden Tag beim studieren von Meldungen ob Schreiberlinge eigentlich etwas von dem verstehen, was sie schreiben.
Wer in Brot und Vermögen steht tut sich leicht über die Schwachen zu urteilen. Ich wünsche keinem das er morgen durch Unfall, Krankheit oder Insolvenz des Arbeitgebers
auf die Seite der Schwachen gestellt wird. Denn dann ist es meistens zu spät um noch etwas zu ändern. Auch ein Symtom dieser Gesellschaft, sich selbst zu den Starken zu zählen, zu den Unangreifbaren, zu den Unersetzlichen.
Vielen Dank für ihren Beitrag Dietmar Brach!
Die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichtes sollten uns in Erinnerung rufen, mit welchen Begründungen, Einschränkungen und Beteuerungen die 1--Jobs seinerzeit auf den Weg gebracht wurden und was aus diesen Voraussetzungen wurde.
Amtlich und somit staatlich verordnete Zwangsarbeit, gepaart mit grenzenloser Willkür ist das praktisch entstandene Ergebnis. Und ein Clement, Mitverantwortlicher dieser Resultate, ziert sich noch als Mimöschen, reagiert (kalkuliert, was anderes ist ihm nicht abzunehmen) verletzt, wenn er mit menschenverachtender Gesetzgebung in Zusammenhang gebracht wird.
Es war absehbar: sobald ein Leck in den Damm geschlagen ist, würde es zur Erosion kommen und alles Schützende wegreißen. Womit wir heute konfrontiert sind, ist das Ergebnis zielgerichteten Handelns einer Handvoll Sozialverbrecher.
Sie schreiben in Ihrem Artikel "Urteil des Bundessozialgerichts: Arbeitslose Akademiker müssen im Fall von Arbeitslosigkeit auch für einen Euro in der Stunde arbeiten"
Da ich hier keine bewusste Fehlinterpretation unterstellen möchte, hat Ihr Redakteur das Urteil offensichtlich nicht verstanden.
In dem Urteil ging es nicht um die grundsätzliche Frage ob ein Akademiker einen 1 Euro Job annehmen muss sondern darum, ob ein 1 Euro Jobber, unabhängig von seiner Qualifikation, eine "Arbeitszeit" von 30 Stunden akzeptieren muss. Das Gericht hat vielmehr explizit darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsgelegenheit nur dann zulässig ist, wenn diese den dafür vorgesehenen Kriterien entspricht. Zu diesen Kriterien gehört neben der Zusätzlichkeit auch die Verbesserung der Situation des Betroffenen am Arbeitsmarkt.
Arbeitsgelegenheiten sollten päd. Maßnahmen der Integration für Menschen sein, die sonst nicht in das Arbeitsleben integriert werden können. Neben Menschen ohne Ausbildung oder Berufserfahrung trifft dies etwa für Drogenabhängige, psychisch Kranke oder ehemalige Strafgefangene zu. Die Argen missbrauchen dieses Instrument allerdings um Kirchen, Kommunen und einigen obskuren Trägern kostenlose Zwangsarbeiter zu besorgen, und hier sind natürlich berufserfahrene und qualifizierte Personen die begehrteren Opfer.
Wenn Ingenieure jetzt Bäume umwickeln sollen, muss man sich doch ernsthaft die Frage stellen, was mit den Leuten passiert die nicht einmal einen Hauptschulabschluss haben. Wenn, wie uns ständig erzählt wird, der allergrößte Teil der Langzeitarbeitslosen schlecht ausgebildet ist, dann passt es einfach nicht, wenn ein Ingenieur der ja dann zu den seltenen gut qualifizierten Arbeitslosen gehört, in solch eine Maßnahme gesteckt wird.
Für Menschen, die eine gute Qualifikation besitzen, ist ein Ein-Euro-Job im Lebenslauf nicht fördernd, sondern schädigend. Für einen potentiellen Arbeitgeber bedeutet dies, dass es Vermittlungshemnisse geben muss, die nicht in der Qualifikation, sondern in der Person des Bewerbers liegen.
Betroffene sollten sich schnellstmöglich an Arbeitslosenhilfevereine wenden um diesen Mißbrauch von Arbeitsgelegenheiten schnellstmöglich zu beenden.
Dietmar Brach
Arbeitslosenhilfe Rheinland Pfalz
Genau so ist es leider. Hier in Spanien sind wir schon so weit. Ich habe hier studiert, mein Studium 2002 mit sehr guten Noten beendet, diverse Zusatzkurse gemacht, schreibe gerade meine Dissertation... und der beste Job, den ich bis jetzt hatte, war im telefonischen Kundendienst eines schwedischen Möbelhauses, halbtags für 5 Euro/h. Nun habe ich eventuell einen befristeten Job an der Uni Sevilla in Aussicht. Es wären nur ein paar Stunden, kein Ganztagsjob, wurde mir gesagt. Dafür müsste ich mehrmals in der Woche, vielleicht sogar jeden Tag, von Malaga (da wohne ich) nach Sevilla fahren. Das wären hin-und zurück 400km.
Mein Sohn (15) wird, wenn er so weitermacht, zu den 30%(!) Schulabbrechern gehören, die wir hier haben. Er sieht nicht ein, sich anzustrengen, um so zu enden wie ich.
Ein Freud von ihm fährt Pizza aus und verdient auch nicht weniger als ich.
"Oder wie erklären sie sich sonst die Beliebtheit von Frau Merkel."
Frau Merkel hat es eben mit dem Produktion schönklingender inhaltsleerer Sprachblasen raus. Sie hats halt von der Pieke auf schon in der FDJ gelernt, das mit der Propaganda.
Hier ihr aktuellestes Beispiel:
http://www.sueddeutsche.de/politik/937/451648/text/
"Dax-Konzerne sollen auf Kündigungen verzichten."
Klingt super, hat aber keine Relevanz. Kommt bei einem gewissen geistig unbedarften Anteil der Bevölkerung als Beruhigungspille gut an. Ähnlich wie ihre mediale Omnipräsenz in Umgebungen, die positiv auf ihr Image abfärben. So ist sie mal grinsend, die kleinen Fäustlein vor gespielter Begeisterung ballend auf der Tribüne neben Spitzenfussballern bei der WM, oder geht mal süsse Eisbärchen in Grönland besuchen. Das finden wir TOLL!
Oder aber auch ihre wundervoll aufmunternden Satzbausteine, wenn es gilt auf der Empörung der Volksseele mitzuschwimmen. So tritt sie mutig nach vorne und meint, daß Hartz IV Leistungssätze nicht gesenkt werden dürften! Aber holla die Waldfee, schön macht sie Politik, denken sich bestimmt 50% der denkbefreiten Deutschen. Daß ihre süsse Kanzlerin noch nichtmal ihre damals mitbeschlossenen Harz IV-Gesetze kennt, geht an dem Teil der Bevölkerung vorüber.
http://www.sozialticker.com/bundeskanzlerin-merkel-hat-probleme-mit-hartz-iv-gesetze_20080714.html
http://www.sozialticker.com/bundeskanzlerin-merkel-kennt-eigene-hartz-iv-gesetze-nicht_20080622.html
Putzig finde ich immer diese Umfragen in Fußgängerzonen, die sie dann im deutschen Fersehen übertragen.
Frage: "Wie finden sie die Politik unserer Kanzlerin Angela Merkel"
Antwort Oma Paschulke: "Gut"
Frage: "Und welche von ihr ergriffenen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen fallen ihnen dazu konkret ein?"
Oma Paschulke: "Da fällt mit jetzt grad nichts ein, aber ich finde sie gut"
Und so gehts bei fast jedem Interviewten, der sie "gut" findet. Hahahahahahaha.
Paging