Bundesrat:Fingerabdrücke werden im Reisepass gespeichert

Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Auch der Bundesrat stimmte vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zu.

Nicht mehr enthalten in dem Gesetz ist die ursprünglich von der Union geforderte dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern.

Allerdings darf die Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen. Dies betrifft beispielsweise Ermittlungen am Wochende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können.

Reisepässe ohne Speicherchip dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, ebenso wie Pässe mit digitalem Foto, aber ohne Fingerabdrücke.

Straftätern dürfen in Psychiatrie untergebracht werden

Außerdem beschloss der Bundesrat, dass psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter fachgerechter behandelt werden sollen. Die Länderkammer stimmte dem neu gefassten so genannten Maßregelvollzug zu. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende April verabschiedet. Dem war eine zehn Jahre lange Debatte vorausgegangen.

Nach dem neuen Gesetz kann von der bisherigen strengen Regel "Maßregel vor Strafe" abgewichen werden. Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht werde, richtet sich nach der Therapie und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe.

Danach ist es möglich, die Therapie an den Strafvollzug anzuschließen. Nach fünf Jahren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus soll das Gericht ein externes Sachverständigengutachten einholen. Die Länder könnten künftig die Kapazitäten ihrer Einrichtungen effizienter nutzen.

Nach den zuletzt erhobenen Zahlen waren Ende 2005 fast 10.000 Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Erziehungsanstalt untergebracht. In den vergangenen zehn Jahren hat sich diese Zahl verdoppelt.

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