Bonner Bombe:Schwere der Schuld

Das Urteil im Bonner-Bomben-Prozess kommt spät.

Von Annette Ramelsberger

Es hätte genauso schlimm kommen können wie am Berliner Breitscheidplatz im vorigen Jahr. Die Bombe, die der Konvertit Marco G. im Dezember 2012 am Bonner Hauptbahnhof abstellte und die glücklicherweise nicht hochging, hätte eine Vielzahl von Menschen töten können. Da war sich die Bundesanwaltschaft und da ist sich nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sicher. Es verurteilte G. zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld.

Aber wie beim Anschlag am Breitscheidplatz stellen sich auch bei der Bonner Bombe viele Fragen nach der Funktionsfähigkeit von Polizei und Justiz, gerade in Nordrhein-Westfalen. So wie bei der Einschätzung des späteren Berliner Attentäters Anis Amri reihte sich auch im Bonner Fall Panne an Panne: Die Videoüberwachung auf dem Bahngleis funktionierte nicht, die Polizei fand während der Hausdurchsuchung beim Täter den Sprengstoff im Kühlschrank nicht, übersah die Pistole im Staubsauger. Und dann ließ sich auch noch das Gericht sehr viel Zeit. Zweieinhalb Jahre lang wurde in Düsseldorf eher gemütlich denn zupackend verhandelt.

Im Strafprozess gibt es das Beschleunigungsgebot: Es soll die Angeklagten davor schützen, zu lange in Haft zu bleiben. Beschleunigung aber würde auch helfen, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert - und nicht nur selbstvergessen vor sich hinwerkelt.

© SZ vom 04.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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