Kritik an Schäubles Kurs: Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue fordert im Gespräch mit sueddeutsche.de mehr Schutz für Anwälte und Journalisten.
sueddeutsche.de: Frau von der Aue, an diesem Mittwoch berät der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das umstrittene BKA-Gesetz. Was muss passieren, damit das Gesetz in Ihrem Sinne geändert wird?
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Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) stellt sich gegen Bundesinnenminister Schäuble. (© Foto: dpa)
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Gisela von der Aue: Uns sind drei Punkte wichtig: Wir wollen eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten des BKA zu den Landesbehörden. Im Moment gehen uns die Befugnisse des BKA zu weit. Der zweite Punkt betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht. Das BKA-Gesetz beschränkt das Recht auf Geistliche, auf Abgeordnete und Strafverteidiger. Wir sagen, auch Journalisten müssen geschützt sein und es darf nicht zwei Klassen von Anwälten geben.
sueddeutsche.de: Und Ihr letzter Punkt?
von der Aue: Der betrifft die Möglichkeit einer Eilentscheidung des BKA-Präsidenten bei der Onlinedurchsuchung. Wir halten den Richtervorbehalt für dringend erforderlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Richtervorbehalt bei der Rasterfahndung vorgesehen ist, nicht aber bei der Onlinedurchsuchung. Wir wollen übrigens, dass die dabei erhobenen Daten von einem unabhängigen Richter überprüft werden und nicht vom Datenschutzbeauftragen des BKA.
sueddeutsche.de: Im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses hat es offenbar schon eine Einigung gegeben: Die Zuständigkeiten sollen klarer abgegrenzt werden, der Richtervorbehalt auch für Onlinedurchsuchungen gelten. Alle anderen Punkte sind nicht angefasst worden. War der Aufstand im Bundesrat doch nur ein Sturm im Wasserglas?
von der Aue: Von uns aus war es das ganz sicher nicht. Unser Abstimmungsverhalten wird jetzt davon abhängen, inwieweit unsere Vorstellungen im Vermittlungsausschuss berücksichtigt werden.
sueddeutsche.de: Die Frage bezog sich mehr auf Ihre Kollegen im Bundesrat. Die haben dem Gesetz Ende November in Gänze ihre Zustimmung verweigert. Wundert es Sie nicht, dass jetzt offenbar an zwei Stellschräubchen gedreht wird und schon ist es mehrheitsfähig?
von der Aue: Dafür sorgen manchmal ganz interessante Gesprächsrunden außerhalb des parlamentarischen Verfahrens. Die können aber an unserer grundsätzlichen Einstellung nichts ändern.
sueddeutsche.de: Was will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eigentlich mit dem Gesetz?
von der Aue: Es drängt sich der Eindruck auf, er wolle so etwas wie eine Bundessuperpolizei. Ich halte eine solche Polizei aber weder für erforderlich noch für sinnvoll.
sueddeutsche.de: Ihre Änderungswünsche werden wohl zum größten Teil keine Berücksichtigung finden. Ist das jetzt der Untergang des Abendlandes?
von der Aue: Der Untergang des Abendlandes ist - wenn überhaupt - ein Prozess. Aber in der Tat wird es für viele Berufsgruppen deutlich schwieriger, ein Vertrauensverhältnis zu Mandanten oder Informanten aufzubauen, weil sie damit rechnen müssen, abgehört zu werden oder Informationen preisgeben zu müssen.
sueddeutsche.de: Warum war es nicht möglich, hier zumindest auf der Seite der SPD-regierten Länder eine einheitliche Position zu finden?
von der Aue: Das ist eine schwierige Frage, die auch etwas damit zu tun hat, dass die Menschen im Land eine große Angst haben vor terroristischer Bedrohung. In einer solchen Situation glaubt die Politik, dem gefühlten Sicherheitsbedürfnis etwas entgegenbringen zu müssen. Aber man darf den Menschen nicht vorspiegeln, dass es die totale Sicherheit gibt. Wir müssen immer mit Augenmaß vorgehen. Die Frage ist: Wie viel mehr an Sicherheit erreichen wir mit solchen starken Eingriffen in die Grundrechte? Wir glauben, dass das BKA-Gesetz die Freiheitsrechte zu stark einschränkt.
sueddeutsche.de: Muss man heute mehr Angst vor dem Gesetzgeber haben als vor dem Terrorismus?
von der Aue: Sie müssen am Ende zumindest noch etwas von der Freiheit haben, die sie schützen wollen.
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(sueddeutsche.de/jja)
...immer noch nicht nüchtern oder sind Sie immer so?!
"Lästern" ??? - falsche Wortwahl würde ich mal sagen. Denn Lästern ist etwas ganz anderes. Ein Blick in den Duden oder Wahrig verschafft neue Erkenntnisse.
@h.mueller1
Habe ich in der SZ ein Profil und lästere nicht aus dem Hinterhalt wie sie.
(Also ähnlich dem neuen BKA - Gesetz)
Sie sind mir schon ein Früchtchen.
Das sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Journalisten erst erfahren, wenn es zu spät ist:
HighTech-Überwachung durch Big Brothers demnächst in Ihrer Nähe, Info
http://www.findefux.de/forum/read.php?84,6764,6764#msg-6764
Sie sollten hier erst posten, wenn Sie wieder nüchtern sind!
Haben wir hier also eine Zweiklassen-Gesellschaft bezüglich des Rechts? Sind Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger Menschen erster Klasse und der Rest Menschen zweiter Klasse? Wieso sollten nicht Pornodarsteller, Müllmänner oder Schausteller das gleiche Zeugnisverweigerungsrecht haben wie die drei oben genannten Beruftgruppen? Wahrscheinlich sind auch nur Geistliche der staatlich anerkannten Religionsgemeindschaften gemeint.
Abgesehen davon,
Geisetliche (ein omnipotenter Gott braucht also einen Mittelsmann um mit seinen Schäfchen zu reden???),
Anwälte (wir verkomplizieren das Recht so, dass es kein normaler Mensch versteht und deshalb jemnaden bezahlen muss damit er dieses Recht wahrnehmen kann???) und
Politiker (da fallen mir fast nur noch Beleidigungen ein, deshalb zenseire ich mich hier selbst um nicht gegen die Netiquette zu verstossen)
braucht doch wirklich kein Mensch in dieser Anzahl, oder machen die irgendwas Produktives?
Paging