BKA-Gesetz:Kritik am Kompromiss

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Den einen geht das BKA-Gesetz zu weit, anderen nicht weit genug: Während Oppositionspolitiker gegen den Entwurf klagen wollen, kündigt Innenminister Wolfgang Schäuble eine Ausweitung an.

Nach der Einigung über das umstrittene BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss haben mehrere Politiker den Gesetzentwurf kritisiert - aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Gar nicht glücklich mit dem BKA-Gesetz: Innenminister Wolfgang Schäuble will im Notfall Online-Durchsuchungen ohne richterliche Zustimmung. (Foto: Foto: Reuters)

"Ich bin darüber nicht glücklich", äußerte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er erwarte, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien in einigen Jahren erneut darüber diskutiert werde, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu ermöglichen, fügte Schäuble hinzu.

CDU und CSU hatten beim Thema Online-Durchsuchungen dem Druck der SPD nachgeben müssen. Ursprünglich sollte es den Fahndern des Bundeskriminalamtes (BKA) ermöglicht werden, in eiligen Fällen die Genehmigung eines Richters nachträglich einzuholen.

Auch Grüne und FDP lehnen den Kompromiss ab - weil ihnen der Eingriff in die Privatsphäre zu weit geht. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das BKA-Gesetz klagen. "Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte Baum dem Kölner Stadt-Anzeiger. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf sei "nichts repariert", so Baum.

"Wir werden die Beschwerde Anfang Januar einreichen", kündigte der FDP-Politiker an. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen. Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärte, seine Partei werde gegen das Gesetz "entsprechend verfassungsrechtlich vorgehen".

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am Mittwoch einen bereits zuvor von der großen Koalition gefundenen Kompromiss gebilligt. Das Gesetz wird jetzt an diesem Donnerstag und Freitag abschließend von Bundestag und Bundesrat behandelt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält erstmals das Recht, zur Abwehr von Terrorismus vorbeugend zu ermitteln, Wohnungen zu überwachen und Telefone abzuhören. Am umstrittensten ist die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.

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