Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries haben sich geeinigt, dem BKA weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre zu gestatten: Ihr Entwurf sieht vor, dass die Polizei künftig nicht nur Wanzen, sondern auch Kameras in den Wohnungen von Terrorverdächtigen installieren darf.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich das Innen- und das Justizministerium auf tiefgehende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit privater Gespräche geeinigt, die bisher als politisch undurchsetzbar galten. Um die Gefahr von Terroranschlägen abzuwenden, soll das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft nicht nur Wanzen in den Wohnungen von Terrorverdächtigen anbringen dürfen, es soll diese Wohnungen sogar mit Kleinst-Kameras bestücken können, um live mitzuverfolgen, was die Verdächtigen gerade tun.
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Weitreichende Einigung: Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries (© Foto: Reuters)
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Zum Beispiel, ob sie dabei sind, eine Bombe zu bauen, während sie vorgeben zu kochen oder zu beten. Diese Überwachung soll bis zu einen ganzen Monat lang dauern dürfen. So steht es in dem Gesetzentwurf zur Reform des Bundeskriminalamtes, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Auch Privates und Intimes
Dass sich eine solche Rundum-Überwachung von Verdächtigen politisch durchsetzen lässt, wurde bisher sogar bei den Sicherheitsbehörden bezweifelt. Nun stehen diese Eingriffe plötzlich im von Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) vereinbarten Gesetzentwurf - ohne dass in der Öffentlichkeit auch nur ansatzweise darüber diskutiert wurde. Der monatelange Streit um die Online-Durchsuchung von privaten Computern hat den Vorstoß für den Spähangriff völlig überdeckt.
Auch ein weiteres bisher höchst umstrittenes Fahndungs-Instrument steht nun im BKA-Gesetz: Terrorverdächtige sollen in Zukunft automatisch abgehört werden dürfen - und zwar alles, was sie sagen, auch sehr private und intime Details. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum großen Lauschangriff verfügt, dass die Polizei ihre Wanzen abschalten muss, wenn die Verdächtigen private Lebensäußerungen machen, die nichts mit dem Terrorverdacht zu tun haben. Diese Einschränkung hatte die Zahl der Abhörmaßnahmen auf ein halbes Dutzend im vergangenen Jahr sinken lassen.
Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern.
Denn Karlsruhe hatte in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung auch erklärt, dass private Äußerungen, die nur zur Tarnung von Verbrechen gemacht werden, nicht geschützt sind. Das nützt das neue BKA-Gesetz nun.
Ausdrücklich steht in dem Entwurf, dass die Wanzen nun nicht mehr abgeschaltet werden müssen, wenn aus dem Plan zum Bombenbau plötzlich privates Liebesgesäusel wird. Nun wird alles aufgenommen. Erst ein Richter soll entscheiden, was auf dem Band intime Lebensäußerungen sind und was der Verhinderung von gefährlichen Verbrechen dienen kann.
Dieses sogenannte Richterband hatte die SPD bisher ebenfalls abgelehnt - nun steht es plötzlich im Gesetz. Offenbar hat sich Innenminister Schäuble auf breiter Front gegen die Vorbehalte der SPD und von Justizministerin Zypries durchgesetzt.
Im Vergleich zu diesen weitgehenden Eingriffen ist die Frage, ob zur Installation von Abhörprogrammen für Computer die Wohnung betreten werden darf, geradezu nachrangig. Denn vermutlich waren die Fahnder längst da und haben Wanzen und Kameras installiert. Denn das ist ausdrücklich erlaubt.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 18.4.2008/bavo)
Würden wir seit Jahren von Al Quaida, Capone etc. terrorisiert, so könnte ich es verstehen, wenn der Staat mit temporären "Sonderregelungen" (bin kein Jurist) vorgehen würde.
Wir konnten gerade beobachten, wie die US-Bürger sich voller Stolz auf die Leistungen ihrer Gründerväter, denen sie ihre so inspirierende Verfassung zu verdanken haben, um ihre neue politische Führung versammelten. Dieser Hauch der Inspiration ging um die ganze Welt.
Auch wir haben - noch - allen Grund froh, stolz auf das wirklich inspirierende Grundgesetz zu sein. Voller Dankbarkeit für die Leistungen unserer Gründerväter und -mütter kann jeder den Respekt und die Liebe für die Würde jedes einzelnen Bürgers in dieser Schrift erkennen.
Ist das alles nichts wert? Lohnt es sich nicht dafür zu kämpfen - ja auch zu sterben? Noch die Kinder unserer Kindeskinder könnten diesen Stolz noch empfinden können.
Auch wenn Staatsrechtler meinen, dass dies noch haarscharf verfassungskonform ist, so widerspricht die Neufassung des Gesetzes doch dem Geist unseres Grundgesetzes. Wenn erst einmal feine Grenzen überschritten sind, werden grobe Schritte folgen.
Wir konnten gerade beobachten, wie die US-Bürger sich voller Stolz auf ihre Verfassungsväter, um ihre neue Führung versammelten. Auch wir haben - noch - allen Grund froh, stolz auf das wirklich inspirierende Grundgesetz und deren Väter zu sein. Diese Schrift atmet den Geist des Respektes und der Liebe für die Würde jedes einzelnen Bürgers? Dafür zu kämpfen - ja auch zu sterben - lohnt sich
Blockwarte, Spitzel and Gestapo in the 30's. Stasi afterwards and totalitaeren Staat next year.
wake up you people and fight before you'll listen to another speech with the quote "wollt ihr den totalen Krieg" in it.
AS you say: "Alles schon mal dagewesen" and when everything is done, nobody knew nothing.
Der Herr Innenminister scheint in guter Gesellschaft zu sein.
Wer Freiheit gegen Sicherheit eintauscht, verdient weder eines von beidem, noch wird er es jemals bekommen".
Benjamin Franklin
Erst mal ein Paar Zeilen für die Presse aus dem Grundgesetz.
Artikel 5 [Meinungsfreiheit]
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
Ein Paar Zeilen für Herrn Innenminister
Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen.
Noch ein Paar Zeilen an unsere vom Bürger gewählte Regierung.
Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Eine Lüge kann gar nicht groß genug sein, als das es die Deutschen nicht glauben würden.
Dieser Wortbruch einer Frau Ypsilanti, der so hoch gespielt wurde,nur eine vernachlässigbare Episode dagegen. Oder die Äußerungen dieser Frau Wegner aus dem niedersächsischen Landtag,nur die Wahrheit die sprachlich so nicht gesagt werden durfte.
warum die gleichen Leute die dieses Gesetz auf den Weg bringen, die Stasi so vehement verteufeln? Ich hab so den Eindruck als wenn die Stasi/Gestapo nicht nur Vorbild, sondern vielmehr nur ein Hobbyabteilung für diese Leute war.
Nur bei der Folter müssen wir noch was machen; denn hier geht es nicht.
Meinetwegen, das bestimmte Gefangene ein Recht auf Erlebnisurlaub in Übersee haben.
Ein Gefangener der nicht das Gewollte preisgibt, hat das Recht einen außergewöhnlichen Urlaub in Ägypten, Pakistan usw., der Erlebnisse der besonderen Art mit einschließt.
Was müssen Schäuble und Co. doch für eine Angst vor ihrem Volk haben. Ich frag mich manchmal wie die das mit einem potenziellen kriminellen Volk, wie uns aushalten?
Paging