BKA-Gesetz:Das Bundeskriminal- und Geheimnisamt

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Das BKA-Gesetz, das heute den Bundestags-Innenausschuss beschäftigt, geht viel zu weit - es führt zur Lungenentzündung des Rechtsstaats.

Heribert Prantl

Der britische Philosoph und Staatsmann Francis Bacon hat vor 410 Jahren den Satz "Wissen ist Macht" formuliert. Beim Versuch, sich diesen nutzbar zu machen, ist er allerdings gestorben: Als er mittels Experiment herausfinden wollte, ob und wie sich die Haltbarkeit toter Hühnchen durch Ausstopfen mit Schnee verlängern lässt, holte er sich die Lungenentzündung. Die Lehre lautet: Das Wissen kann einem auch den Garaus machen. Damit ist man bei dem neuen Gesetz, welches das Bundeskriminalamt in einen gewaltigen Wissensspeicher verwandeln soll.

Im Bestreben, dem Terrorismus den Garaus zu machen, wird einer bewährten rechtsstaatlichen Grundregel der Garaus gemacht. (Foto: Foto: dpa)

Dieses BKA-Gesetz, über das heute die Sachverständigen im Innenausschuss des Bundestages beraten, gibt dem Amt in Wiesbaden zum Zweck der Wissensspeicherung eine gewaltige Fülle von Kompetenzen, die sich darin widerspiegelt, dass deren bloße Aufzählung von Paragraph 20a bis zu Paragraph 20x reicht: darunter sind die Ermächtigungen zur Online-Durchsuchung von privaten Computern und zum Spähangriff in Wohnungen.

All diese Kompetenzen dienen dazu, Wissen zu schöpfen: Das BKA wird zur Wissensbundespolizei. Es sammelt Erkenntnisse im Vorfeld von konkreten Gefahren; es betreibt, das ist im Prinzip vernünftig, die Verhütung von Straftaten und Vorsorge zur Verfolgung künftiger Straftaten; es tut dies freilich mit Mitteln, die klassischerweise zur Aufklärung begangener Verbrechen eingesetzt wurden; das ist höchst bedenklich.

Das Bundeskriminalamt muss man sich künftig vorstellen wie ein gewaltiges, finessenreiches Mühlrad: Es taucht ständig ein in die Gesellschaft, es schöpft Erkenntnisse ab, filtert sie - und nutzt all dies zur Vorsorge für künftige Ermittlungen. Das BKA sammelt Erkenntnisse über Menschen, die "Gefährder" genannt werden; das sind Menschen, die noch nicht auffällig geworden sind, die aber auf- und straffällig werden könnten. Wenn diese Gefährder dann wirklich gefährlich werden, kann man sogleich zugreifen - man verfügt ja über alle notwendigen Erkenntnisse.

Mehr als nur Detailkritik

Dieses System bringt es mit sich, dass sehr viele Nicht-Gefährder in die Mühle und die Akten geraten. Das ist bisher bei den Geheimdiensten auch schon so. Die haben aber, im Gegensatz zur Polizei, keine exekutiven Kompetenzen. Das BKA-Gesetz macht aber nun aus dem Bundeskriminalamt eine geheimdienstartige Nachrichtenpolizei mit der Möglichkeit zu Grundrechtseingriffen.

Wenn nachrichtendienstliche Erkenntnisse dann als kriminalpolizeiliche Prognose und Handlungsgrundlage übernommen werden, ist das Trennungsgebot nichts mehr wert: Es schreibt die Trennung von Polizei und Geheimdienst vor und gilt als rechtsstaatliche Grundregel.

Es geht also um mehr als um Detailkritik an der einen oder anderen Ermächtigungsnorm; es geht um die Grundtendenz des neuen BKA-Gesetzes: Im Bestreben, dem Terrorismus den Garaus zu machen, wird einer bewährten rechtsstaatlichen Grundregel der Garaus gemacht.

© SZ vom 15.09.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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