BKA-Gesetz:Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss

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Union und SPD haben einen Kompromiss zum umstrittenen BKA-Gesetz gefunden. Damit wird Bundesinnenminister Schäubles Lieblingsprojekt - leicht gestutzt - offenbar doch bald Realität.

Union und SPD haben sich nach dem Veto des Bundesrates auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz geeinigt. Das erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, in Berlin. Damit kann das Gesetz wahrscheinlich wie geplant zum Januar 2009 in Kraft treten.

Nach langem Streit könnte das umstrittene BKA-Gesetz nun doch im Januar 2009 in Kraft treten - Bundesinnenminister Schäuble hat sich lange dafür eingesetzt (Foto: Foto: ddp)

Am Dienstagabend waren Experten der großen Koalition und der Länder in Berlin zusammengekommen, um über Änderungen an dem Gesetzentwurf zu beraten. Der Bundesrat hatte das umstrittene Gesetz am Freitag abgelehnt.

Nach der Einigung hat die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates und kann Empfehlungen aussprechen, wenn der Bundesrat ein Gesetz des Bundestages abgelehnt hat. Allerdings muss ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses anschließend noch von beiden Kammern verabschiedet werden.

FDP prüft Verfassungsklage, Sachsen-SPD gibt Widerstand auf

Die FDP kündigte unterdessen an, eine Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz zu prüfen. FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle kritisierte am Mittwoch vor allem die geplante Einschränkung des Berufsgeheimnisses etwa bei Ärzten, Anwälten und Journalisten.

Seine Fraktion prüfe, ob eine Normenkontrollklage aus dem Kreis des Bundestages gegen die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt oder aber Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter angestrebt werden sollen. Als positiv sah Westerwelle an, dass in dem Gesetz als Vorbehalt bei Online-Durchsuchungen eine Richterentscheidung geplant werde.

Gegen das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt erstmals die Aufgabe der Terrorprävention zuweist, hatten sich vergangenen Freitag in erster Linie die Länder ausgesprochen, in denen die FDP und die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Aber auch SPD-regierte Länder enthielten sich.

In Sachsen hat die SPD nach der Einigung nun ihren bisherigen Widerstand aufgegeben. Das Gesetz sei "in den für uns entscheidenden Punkten geändert worden", erklärte der SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk am Mittwoch in Dresden. "Mit der auf unsere Initiative hin erzielten Einigung werden die bürgerlichen Freiheitsrechte gewahrt." Vor jeder Online-Durchsuchung werde sich künftig ein Richter den Sachverhalt anschauen müssen - auch bei den Eilfällen.

Auch bei der der Entscheidung, ob Daten gelöscht oder gesammelt werden, sei der Richter künftig maßgebend. Darüber hinaus seien nun die Zuständigkeiten zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern klar zugeordnet, erklärte Jurk. Damit gebe es keine Doppelzuständigkeiten mehr. Die sächsische SPD hatte im November beschlossen, dem BKA-Gesetz in der ursprünglichen Fassung nicht zuzustimmen.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) erwartet nach der Einigung, dass das BKA-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Beide Seiten hätten ihren Verhandlungsspielraum restlos ausgeschöpft, sagte er. "Jetzt kann man nur noch Ja oder Nein sagen."

Keine Änderungen beim Zeugnisverweigerungsrecht

Zuvor hatte die Neuen Osnabrücker Zeitung berichtet, das Spitzentreffen habe schon am Dienstagabend den Kompromiss beschlossen. "Um Kompetenz-Gerangel zwischen BKA und Länder-Polizeien zu verhindern, wird der Aufgabenbereich des BKA zudem noch präziser umrissen", erklärte dem Blatt zufolge ein Teilnehmer der Spitzenrunde.

Keine Änderung am Gesetzentwurf wird es nach seinen Angaben beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Das heißt: Weiterhin sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht aber Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte.

Mit dem BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung unter anderem die Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht werden.

© dpa/AP/AFP/cgu/ihe/bosw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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