Der angebliche Kompromiss zum BKA-Gesetz ist kein Kompromiss, sondern ein Witz. Witze sollte man aber nicht machen, wenn es um die Balance von Freiheit und Sicherheit geht.
Von zwölf schweren Bedenken gegen das BKA-Gesetz hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeblich drei ausgeräumt. In Wahrheit ist es nur eines: Auch in Eilfällen soll nun der Richter die Online-Durchsuchung anordnen müssen, eine Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamts, wie ursprünglich geplant, reicht nicht.
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Transparent des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung, das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als "Big Brother" zeigt. (© Foto: AP)
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Das ist mehr als nichts, genügt aber hinten und vorne nicht. Die beiden anderen angeblichen Kompromisspunkte sind nur Varianten der bisherigen Unzulänglichkeiten: Es gibt, anders als behauptet, keine bessere Abgrenzung der Kompetenzen von Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern. Und der Kernbereich der Person, der unantastbar bleiben muss, bleibt bei der Online-Durchsuchung sehr antastbar.
Am rechtsstaatlich völlig unzulänglichen Paragrafen 20 k des BKA-Gesetzes wurden offenbar keinerlei Änderungen vorgenommen. Das bedeutet: Es gibt praktisch keine Fälle, bei denen auf eine Online-Durchsuchung von vornherein verzichtet werden muss. Wenn aber der Griff in den Computer künftig zu schnell und zu leicht möglich ist, dann hilft es wenig, wenn das Abgegriffene anschließend gut kontrolliert wird. Grundrechtsverletzung bleibt Grundrechtsverletzung.
Auch nach dem Kompromiss bleibt es dabei, dass an vergleichbare Grundrechtseingriffe (Online-Durchsuchung, Lauschangriff, Spähangriff , Telefonüberwachung) sehr unterschiedliche Voraussetzungen gestellt werden: Einmal muss eine "konkrete", ein andermal eine "dringende" Gefahr vorliegen; einmal genügt die Gefährdung von "Sachen von bedeutendem Wert", dann wieder müssen der "Bestand des Staates" oder "die Grundlagen der Existenz des Menschen" berührt sein. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen den Geist der Karlsruher Urteile, sondern auch gesetzestechnischer Murks.
Es bleibt bei einer langen Liste von rechtsstaatlichen Verstößen: Es bleibt dabei, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten beiseite geräumt wird. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger bleiben gegen Ausspähung leidlich geschützt. Es bleibt dabei, dass eine Rundumüberwachung mit den geballten heimlichen Ermittlungsmethoden ohne weiteres möglich ist.
Es bleibt dabei, dass der Begriff "internationaler Terrorismus" zwar der Generalschlüssel für das BKA ist, aber nicht definiert wird. Es bleibt dabei, dass es keinen Versuch gibt, einen Rechtsschutz gegen heimliche Grundrechtseingriffe zu organisieren. Und es bleibt schließlich bei einer viel zu langen Erprobungszeit für das Gesetz - bis 2020! In der vorliegenden Fassung darf es nicht einmal sechs Tage in Probe gehen.
Die Koalition will das BKA-Gesetz auf Biegen und Brechen durchsetzen. Die Länder, die im Bundesrat ihre Bedenken klug vorgetragen haben, können auf diesen Friß-oder-Stirb-Kompromiss nicht eingehen.
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(SZ vom 4.12.2008/bosw/aho)
ICE-Strecke
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Es gibt Richter, die werden von den Sicherheitsbehörden auf ihre Richterstellen gebracht, damit sie dort als gefügige Werkzeuge alles abnicken, was die Sicherheitsbehörden haben wollen. Es ist für den Normalbürger kaum vorstellbar, wie diese Leute lügen können.
Der Richtervorbehalt ist kein rechtsstaatlicher Schutz. Es ist nur ein Placebo zur Beruhigung der Bürger. Rechtsstaatlicher Schutz kann nur der Bürger selber erwirken. Und dass setzt voraus, dass der Bürger über alle Überwachungsmaßnahmen zumindest nachtäglich informiert wird und die Maßnahme der Überwachung selbst überprüfen kann.
Der bundesrepublikanische Überwachungsstaat ist schlimmer als die Stasi. Also muss es für die Bürger ein ähnliches Akteneinsichtsrecht nach einer durchgeführten Überwachung geben wie für Stasiopfer. Zumindest muss der Rechtsanwalt des Überwachungsopfers dies können. Dies muss eine Standardregelung in allen Sicherheitsgesetzen werden. Heimliche Überwachungen ohne Kontrolle durch den Betroffenen werden ansonsten ins Unermessliche ausufern. Wir brauchen eine Birthlerbehörde für die Bundesrepublik!!
Auch bei anderen Ermächtigungen sind die Anwendungen zur heimlichen Überwachung der Bürger hochgeschnellt. 2200 Überprüfungen der Verbindungsdaten wurden angeordnet, wie in einem anderen SZ Artikel steht, obwohl die gesetzliche Grundlage im begründeten Verdacht der Verfassungswidrigkeit steht. 2200 mal haben sich die Richter über die Verfassungszweifel hinweggesetzt. Da man kann man sozusagen statistisch erkennen, was von dieser Berufsgruppe zu erwarten ist.
Vor Schäuble und so einer Regierung kann einem Angst und Bange werden. Hoffentlich findet dieser Spuk im nächsten Jahr ein Ende.
Die diversen Vergleiche des BKA-Gestzes mit dem Ermächtigungsgesetz sind gefährlicher Unfug, da sie einer Verharmlosung des Faschismus gleichkommen.
Gleichwohl, McCarthy-Junior hats wieder einmal geschafft und das ist schlimm genug. Seit Gesetze offenbar wie Tarife im öffentlichen Dienst verhandelt werden, profitiert Schäuble von den Erfahrungen, die er dort gemacht hat. Erst eine Maximalforderung aufstellen. Danach diese etwas zurückschrauben. Und schließlich das erreichen, was man von Anfang wollte. Mit Verdi sind allerdings Verhandlungen etwas schwieriger als mit der SPD. Die sächsischen Sozialdemokraten allerdings müssen sich jetzt veralbert vorkommen.
Und Wolfgang Schäuble freut sich gemeinsam mit Stanislaw Tillich. Die beiden hätten sicher auch dann gut kooperiert, wenn Schäubles Heimat weiter östlich gelegen hätte.
Aber bei dem Gesetz geht es ja um den Willen zur Durchführbarkeit und das ist die Krux.
Wenn es heute nicht geht ( wie beim Thema Steuernummer - Gesundheitskarte etc. ) dann geht es eben in einem Jahr oder auch in zwei.
Der Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre wird eben dementsprechend verschoben und dann sind ja auch die nächsten Wahlen vorbei und keiner redet mehr darüber.
Der Herr Schäuble weiss schon was er macht mit seinem geplanten Überwachungsstaat !
Paging