Bioethik:Regierung will Embryonenschutz einschränken

Bislang gilt, dass einem Embryo ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle die Menschenwürde zugesprochen wird. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält dies für zu früh. Die Bundesregierung steht offenbar vor einer grundlegenden Wende in ihrer Biopolitik. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will einem im Reagenzglas gezeugten Embryo nicht mehr ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle Menschenwürde zusprechen.

Das berichtet die Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Justizministerin wolle ihren Standpunkt an diesem Mittwoch bei einer Rede an der Humboldt-Universität in Berlin erläutern.

Weder aus dem Grundgesetz noch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Ministerin zufolge ein solcher umfassender Grundrechtschutz für die frühesten Phasen künstlich gezeugten menschlichen Lebens abzuleiten.

Keine Menschenwürde, aber Recht auf Leben

Nur der Grundgesetz-Artikel 2, Absatz 2, der das Recht auf Leben verankert, solle für den in vitro gezeugten Embryo gelten. Diese Einstufung erlaube nach Ansicht der Ministerin Abwägungsprozesse, etwa mit den Interessen von Eltern in Fragen der Fortpflanzungsmedizin und denen von Wissenschaftlern und Patienten bei der Stammzellforschung.

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