BGH:Urteil gegen Motassadeq rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat einen Schlussstrich unter das weltweit erste Verfahren wegen der Terroranschläge vom 11. September gezogen.

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen ist die 15-jährige Haftstrafe für den verurteilten Terrorhelfer Mounir el Motassadeq rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des als Handlanger der Hamburger Selbstmordpiloten des 11. September 2001 verurteilten Marokkaners als unbegründet verworfen. Der 33-Jährige bleibt damit in Haft.

Mounir el Motassadeq wurde wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen veruteilt (Foto: Foto: AP)

Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom Januar. Das OLG hatte 15 Jahre Haft verhängt, nachdem der Schuldspruch bereits im November 2006 vom BGH festgesetzt worden war: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Mord in 246 Fällen. Im vergangenen Januar war bereits eine Verfassungsbeschwerde Motassadeqs gescheitert.

Bereits im ersten Prozess hatte das OLG 15 Jahre verhängt, doch der BGH hob das Urteil 2004 wegen Mängeln in der Beweisführung auf.

Im zweiten Durchgang sah das Hamburger Gericht nach 70 Verhandlungstagen und mehr als 100 Zeugenvernehmungen zwar den Terrorvorwurf bestätigt und verhängte sieben Jahre Haft. Für eine Beihilfe zum Mord sah es dagegen keine ausreichenden Beweise, weil Motassadeq nicht hinreichend in die Pläne der Hamburger Terrorzelle um den Selbstmordpiloten Mohammed Atta eingeweiht gewesen sei.

Im November 2006 verschärfte der BGH dieses Urteil und erklärte, nach den eigenen Feststellungen des OLG sei auch eine Beihilfe zum Mord erwiesen. Motassadeq habe von Anschlagsplänen mit entführten Flugzeugen gewusst, so dass sich sein Vorsatz zumindest auf die 246 getöteten Insassen bezogen habe. Im Unterschied zu Motassadeq war der Marokkaner Abdelghani Mzoudi, der vor den Anschlägen ebenfalls zu Attas Umfeld gehört hatte, von den Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen worden und ist inzwischen nach Marokko zurückgekehrt.

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