Besoldung:Mindestlohn für Richter und Staatsanwälte

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Sind 3300 Euro pro Monat zu wenig für Juristen im Staatsdienst? Ja, urteilt das Verfassungsgericht. Es zieht nun erstmals eine Untergrenze - die sich aus einer komplexen Formel ergibt.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals ein Mindesteinkommen für die mehr als 25 000 Richter und Staatsanwälte in Deutschland festgeschrieben. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle hat allerdings keinen konkreten Betrag genannt, sondern eine komplexe Formel entworfen, mit deren Hilfe verfassungsrechtliche Untergrenzen errechnet werden können. Damit will das Gericht verhindern, dass die Justiz von der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Preise abgehängt wird. Laut Gericht war die Bezahlung in Sachsen-Anhalt - bezogen auf die unterste Besoldungsgruppe - in den Jahren 2008 bis 2010 "evident unzureichend". Ein 27-jähriger lediger Richter hat damals rund 3300 Euro verdient. In weiteren Fällen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz konnten die Richter dagegen keinen Verstoß gegen das "Alimentationsprinzip" des Grundgesetzes erkennen. Zu erwarten ist aber, dass weitere Länder zumindest in einzelnen Besoldungsstufen mehr Geld zahlen müssen. Mittlerweile verdient ein Jungrichter in Sachsen-Anhalt rund 3600 Euro, dies wird in etwa auch in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gezahlt. Das Saarland liegt sogar deutlich darunter.

Ein einfacher Gehaltsvergleich reicht jedoch nicht, maßgeblich sind zunächst fünf Parameter; wenn drei davon zutreffen, spricht das für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Bei den Tariflöhnen, bei der allgemeinen Lohnentwicklung sowie beim Verbraucherpreisindex dürfen die Richter um nicht mehr als fünf Prozent abgehängt werden - gemessen an einem Zeitraum von 15 Jahren. Zudem muss bei einer Anhebung unterer Besoldungsgruppen ein Mindestabstand zu höheren Besoldungsgruppen erhalten bleiben. Und schließlich, fünfter Parameter: Die Richter eines Landes dürfen nicht mehr als zehn Prozent hinter dem Bundesdurchschnitt zurückbleiben.

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber weitere Kriterien berücksichtigen. Wichtigster Punkt ist die Qualitätssicherung: Wenn der Notenschnitt für die Einstellung neuer Richter "erheblich" gesenkt werden muss, weil der Lohn den Job zu unattraktiv macht, spricht das für die Verfassungswidrigkeit der Besoldung. (Az: 2 BvL 17/09 u.a.

) Das Urteil könnte, zumindest im Grundsatz, auch für die Beamtenbesoldung von Bedeutung sein. Dazu sind in Karlsruhe mehrere Verfahren anhängig.

Hintergrund des Streits ist die Übertragung der Richterbesoldung auf die Länder 2006. Seither hat sie sich auseinanderentwickelt. In Bayern und Hamburg erhalten Berufsanfänger rund 4000, im Saarland nur 3200 Euro. Karlsruhe gewährt den Ländern zwar einen Spielraum für Sparmaßnahmen, etwa zur Einhaltung der Schuldenbremse - die aber nicht allein auf Kosten der Justiz gehen dürfen: "Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Richter und Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen", sagte Voßkuhle. Christoph Frank vom Deutschen Richterbund nannte das Urteil einen "wesentlichen Fortschritt".

© SZ vom 06.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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