Beschluss in Berlin:Bundesrat segnet Rente mit 67 ab

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Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre von 2012 an ist endgültig beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zu.

Wer 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll weiter ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen können.

Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von heute 65 auf 67 Jahre beginnt im Jahr 2012. Zunächst wird jedem Jahrgang ein Monat Mehrarbeit draufgesattelt. Wer 1947 geboren ist, soll also erst einen Monat nach seinem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen dürfen. Beim Jahrgang 1948 sind es zwei Monate und so fort.

Ab 2024 geht es dann rascher aufwärts: Pro Jahrgang kommen zwei Monate Arbeitszeit drauf. So wird das Rentenalter 67 dann 2029 erreicht. Es gilt für alle, die 1964 oder später geboren sind. Allerdings gibt es eine wichtige Sonderregel. Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt hat, darf bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln.

Rente steigt

Wer an der Voraussetzung scheitert, kann sich trotzdem schon mit 63 Jahren aus dem Berufsleben verabschieden, sofern er 35 Beitragsjahre voll hat. Allerdings muss er dann Abzüge bis zu 14,4 Prozent hinnehmen. Schwerbehinderte dürfen künftig frühestens mit 62 in Rente gehen, Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit auch früher. Da für sie die Altersgrenze 65 gilt, bedeutet ein früherer Rentenstart aber ebenfalls Abzüge, nämlich maximal 10,8 Prozent.

Andererseits wird die Rente für diejenigen, die bis 67 durchhalten, höher ausfallen, als sie mit 65 gewesen wäre. Denn in den zwei Jahren längerer Arbeitszeit werden zusätzliche Ansprüche erarbeitet.

"Ältere sind kein altes Eisen"

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) warb erneut dafür, ältere Menschen besser in das Berufsleben einzubinden. "Ältere sind kein altes Eisen, die können was", sagte er in der Länderkammer.

Ziel müsse es sein, dass bis zum Jahr 2010 mindestens 55 Prozent der über 55-Jährigen erwerbstätig seien, sagte er. In der EU ist bislang nur eine Zielmarke von über 50 Prozent vereinbart. "Wir müssen uns anspruchsvolle Ziele setzen", sagte Müntefering. Er forderte Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, beim Erreichen dieser Ziele mitzuhelfen.

Der Bundesrat billigte zugleich ein Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer. Geplant sind hier Kombilöhne für Beschäftigte, Eingliederungszuschüsse für Unternehmen und eine verbesserte Förderung der Weiterbildung Älterer.

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