In dem maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen lagert neben radioaktiven Abfällen auch rund eine halbe Tonne Arsen. Hinzu kommen weitere gefährliche Stoffe wie Quecksilber sowie Tonnen von Blei.
In dem maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen befindet sich auch rund eine halbe Tonne hochgiftiges Arsen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bestätigte einen entsprechenden Bericht des Magazins Stern. Insgesamt liegen demnach 497 Kilogramm Arsen in der Asse.
Fässer mit Natururan, Caesium und Neptunium 237 im Atommüllendlager Asse II. (© Foto: AP)
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Hinzu kommen weitere hochgiftige Stoffe wie Quecksilber sowie Tonnen von Blei. Sie könnten bei Kontakt mit dem Grundwasser genauso zu einer Gefahr werden wie die dort deponierten vermutlich acht Tonnen Plutonium.
In der Schachtanlage bei Wolfenbüttel lagern seit Ende der 1970er Jahre rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Das offiziell ehemals als "Forschungsbergwerk" deklarierte Atommülllager muss saniert werden, da es durch einsickerndes Wasser und Gesteinslasten zunehmend instabil wird. Die Kosten schätzt das Bundesumweltministerium auf mehr als zwei Milliarden Euro, möglicherweise müssen die Abfälle wieder herausgeholt werden.
Die Asse hatte zuletzt wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Nach mehreren Pannen und Versäumnissen war die Aufsicht über das Atommülllager zum Jahresbeginn vom Bundesforschungs- zum Umweltministerium übergegangen. Betreiber ist seither das Bundesamt für Strahlenschutz.
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(AFP/dpa/woja)
ICE-Strecke
Sie sind leider weder "kritisch" noch ein "Michel", sondern offenkundig erblindetes OPFER der Atom-Stromer und deren mehr oder etwas weniger "rechten" Gefolgschaft!
DENN wer noch immer der Atomkraft das Wort redet, der verschläft die längst erprobte, hunderttausende Arbeitsplätze schaffenden Alternativ-Energien wie besonders Wind und Sonne, wo Deutschland -DANK der Grünen- weltweit -noch- führend ist und dafür bewundert wird!
Die Zielrichtung des Artikel´s ist zu durchsichtig.
Haben die bisherigen Tiraden das Atomlager nicht schliessen können, wird nun der Versuch über Quecksilber und Arsen wiederholt.
Die GRÜNEN haben genügend Schaden in der deutschen Wirtschaft angerichtet.
GRÜNE, Nein danke !
15.04.2009 17:10:51
Eurohasenbaer: Wo sind die Strafanträge???
Strafgesetzbuch
§ 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
(1) In besonders schweren Fällen wird eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. ein Gewässer, den Boden oder ein Schutzgebiet im Sinne des § 329 Abs. 3 derart beeinträchtigt, daß die Beeinträchtigung nicht, nur mit außerordentlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann,
2. die öffentliche Wasserversorgung gefährdet,
3. einen Bestand von Tieren oder Pflanzen der vom Aussterben bedrohten Arten nachhaltig schädigt oder
4. aus Gewinnsucht handelt.
(2) Wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329
1. einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt oder
2. den Tod eines anderen Menschen verursacht,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Aber "Strafanträge" sind anscheinend Fehlanzeige, DENN
1. haben wir schliesslich, besonders in derartigen Fällen "Vollzugsdefizite"!
2. sind die Atomstromer übermächtig!
3. stecken die Verantwortlichen mit den staatlichen Überwachern zumeist "unter derselben Decke"!
4. haben staatliche Stellen schliesslich dieses Lager genehmigt!
wie es weitergeht.
Keine Stimme für Atombefürworter-Parteien, Stromanbieter wechslen.
Wenn die wenigen sauberen Anbieter überhaupt noch teurer sind, ist es sicher nicht viel.
Die Abkehr von Kernkraftwerken ist wichtiger denn je.
Echte Anbieter regenerativer Energie verzichten nicht nur auf Kernkraft, sondern auch auf fossile Energieträger.
Übrigends, am 26.April 1986 ereignete sich der Störfall im AKW Tschernobyl.
Dieses Jubiläum wäre ein guter Zeitpunkt, den Anbieter zu wechseln.
Strafgesetzbuch
§ 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
(1) In besonders schweren Fällen wird eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. ein Gewässer, den Boden oder ein Schutzgebiet im Sinne des § 329 Abs. 3 derart beeinträchtigt, daß die Beeinträchtigung nicht, nur mit außerordentlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann,
2. die öffentliche Wasserversorgung gefährdet,
3. einen Bestand von Tieren oder Pflanzen der vom Aussterben bedrohten Arten nachhaltig schädigt oder
4. aus Gewinnsucht handelt.
(2) Wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329
1. einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt oder
2. den Tod eines anderen Menschen verursacht,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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