Arzneimittel:Ja zu Tests mit Demenzkranken

Der Bundestag erleichtert Medikamentenversuche an Menschen mit Demenz. Sie sollen möglich sein, auch wenn der betroffene Patient daraus keinen Nutzen zieht. Dagegen gibt es erhebliche Bedenken.

Forschung an Demenzkranken wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Der Bundestag verabschiedete am Freitag eine Neuregelung des Arzneimittelrechts, die auch umstrittene Medikamententests an Demenzkranken enthält. In der namentlichen Abstimmung votierten am Freitag 357 der 542 teilnehmenden Abgeordneten mit Ja und 164 mit Nein. 21 Abgeordnete enthielten sich. Derartige sogenannte gruppennützige Forschungen an Demenzkranken sollen in Deutschland künftig grundsätzlich möglich sein, auch wenn nur eine Gruppe von Patienten, nicht aber der betroffene Patient Nutzen davon hat. Das war bisher in Deutschland verboten.

Allerdings muss der Patient zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und nach einer verpflichtenden ärztlichen Beratung schriftlich einwilligen. Über die Zulassung solcher Tests hatte der Bundestag bereits am Mittwoch ohne den sogenannten Fraktionszwang separat abgestimmt. Dabei traten erhebliche Bedenken zutage. In Deutschland leben 1,5 bis 1,6 Millionen Demenzkranke, Tendenz steigend. Die Erforschung ihrer Erkrankung ist wichtig, Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen aber ein sensibles Thema. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller äußerte sich sehr zurückhaltend. "Für uns ändert sich jetzt erst mal nichts. Das bleibt auch absehbar so", hieß es beim Verband, "wir haben keine Änderungen des Arzneimittelrechts gefordert." Mit dem Gesetz werden von der EU geforderte Änderungen im Arzneimittelgesetz umgesetzt.

© SZ vom 12.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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