Anmeldung von Haushaltshilfen:Mit ein paar Mausklicks in die Legalität

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Wie Privatleute ihre Haushaltshilfen anmelden können - und was passiert, wenn sie es unterlassen.

Sonja Hödl

Wer sich einmal pro Woche die Wohnung putzen lässt und dafür bezahlt, gilt schon als Arbeitgeber.

Doch obwohl die bürokratischen Hürden gesunken sind, melden nur wenige das Arbeitsverhältnis an. Die Mehrzahl der Menschen, die in Privathaushalten arbeiten, sind sogenannte Minijobber: geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Bei einem Stundenlohn von acht Euro kann eine Haushaltshilfe 50 Stunden im Monat arbeiten, ohne die 400-Euro-Grenze zu überschreiten.

Anmeldung per Internet

Im April 2003 hatte die Bundesregierung das Melde- und Beitragsverfahren für geringverdienende Haushaltshilfen vereinfacht - und damit auch einige Erfolge erzielt. "Die Neuregelung hat eine Entbürokratisierung für Privathaushalte gebracht", sagt Claudia Schmidt, Sprecherin der Minijob-Zentrale der Knappschaft. Die Anmeldungen von Minijobbern in Privathaushalten sind seit 2003 gestiegen: Damals waren es 27 000, heute gibt es in Deutschland fast 142 000 geringfügig entlohnte Haushaltshilfen.

Die Anmeldung der Helfer ist gar nicht so schwierig: Arbeitgeber können sich auf der Homepage der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) den sogenannten Haushaltsscheck herunterladen und ausfüllen. Das Formular ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung.

Abgaben per Lastschrifteinzug

Aus den Angaben zum Verdienst und zur Arbeitszeit berechnen sich die Abgaben, die der Arbeitgeber zahlen muss: je fünf Prozent Pauschalbeiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung, 1,6 Prozent Unfallversicherung sowie 0,1 Prozent in einen Topf, aus dem der Lohn bei Krankheit oder Mutterschaft weitergezahlt wird. "Die Arbeitgeber müssen nur den Haushaltsscheck ausfüllen, alle weiteren Abwicklungen erledigt die Minijob-Zentrale", erklärt Schmidt. "Halbjährlich zieht sie die anfallenden Abgaben mittels Lastschriftverfahren ein und stellt dem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber aus."

Haushaltshilfen profitieren von der Anmeldung: Sie haben dann Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, obwohl sie keine Sozialabgaben und in der Regel auch keine Steuern zahlen. Auch die Arbeitgeber werden für den Schritt in die Legalität belohnt. Sie können zehn Prozent ihrer Gesamtausgaben, maximal 510 Euro jährlich, von der Steuerschuld abziehen. Die Nebenkosten reduzieren sich so auf nur etwa drei Prozent, und die Illegalität wird vermieden.

Wer Pech hat, bekommt eine Anzeige

"Die Chance, erwischt zu werden, ist zwar wesentlich geringer als im gewerblichen Bereich, aber sie existiert", sagt Schmidt. Behördliche Überprüfungen gibt es in Privathaushalten nicht. Fälle, in denen ein nicht angemeldetes Arbeitsverhältnis auffällt und gemeldet wird, kommen jedoch vor. In einem solchen Fall müssen die Beiträge nachbezahlt werden. "Wer Pech hat, bekommt dazu noch eine Anzeige. Die Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 5000 Euro Strafe belegt werden", erklärt Schmidt.

Oft kommt ein illegales Arbeitsverhältnis dann zum Vorschein, wenn ein Unfall geschieht. "Die Arbeitnehmerin bleibt in so einem Fall beschützt, für den Arbeitgeber kann es jedoch teuer werden", warnt Schmidt. Zur Nachzahlung und dem möglichen Bußgeld muss der Privathaushalt noch jene Kosten übernehmen, die sonst die Unfallversicherung bezahlt.

© SZ vom 5.9.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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