Änderungswünsche der Bundesländer:Zeitplan für die Gesundheitsreform in Gefahr

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Der Zeitplan für die Gesundheitsreform wird immer enger. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus Koalitionskreisen wird der Bundestag vermutlich nicht am 19. Januar abschließend über das Gesetz beraten.

Andreas Hoffmann und Jens Schneider

In Kreisen von Union und SPD hieß es übereinstimmend, man zweifele, ob dieses Datum gehalten werden könne. Grund seien die Änderungswünsche der Länder, die bei den Parlamentariern noch für ,,erheblichen Beratungsbedarf'' sorgen würden.

In den Kreisen hieß es ebenfalls übereinstimmend, man wolle nicht daran rütteln, dass das Gesetz Anfang April in Kraft treten soll. Eine weitere Verschiebung sei nicht geplant.

Union und SPD haben sich einen engen Zeitplan vorgenommen. So sollen die Wissenschaftler Bert Rürup und Eberhard Wille Anfang Januar ein neues Gutachten zu den Folgen der Gesundheitsreform vorlegen. Damit will die Bundesregierung die Ängste einiger Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen entkräften, die befürchten, dass sie übermäßig belastet werden.

,,Der Zeitplan ist sicher sehr ehrgeizig'', sagte CSU-Generalsekretär Markus Söder der SZ. ,,Ulla Schmidt hat in der knappen Zeit eine ganze Menge Hausaufgaben zu erledigen. Da muss aber Qualität vor Schnelligkeit gehen'', mahnte er. ,,Wenn die offenen Finanzfragen nicht geklärt sind, können wir nicht zustimmen.''

Söder wies die Kritik von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) an der CSU zurück. Der Arbeitsminister hatte dem CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber mangelnde Loyalität zu Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeworfen. ,,Es ist nicht gut fürs Regieren und für das Land insgesamt, dass die CSU sich auf solche Weise geriert'', sagte Müntefering.

Laut Terminplan will sich am 7. Januar dann die CSU-Spitze mit der Reform beschäftigen, noch vor ihrer traditionellen Tagung in Kreuth. Am 10. Januar wollen die Ministerpräsidenten ihre Linie abstimmen, am selben Tag auch die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss. Zwei Tage später möchte die SPD-Bundestagsfraktion auf einer Klausur über die Reform reden.

,,Zahlreiche Effekte lassen sich einfach nicht vorhersagen''

Zwischen 15.und 17. Januar sollen Gesundheits- und Justizausschuss des Bundestags das Gesetz erörtern, am 19. Januar das Parlament das Vorhaben endgültig verabschieden. Mitte Februar soll der Bundesrat zustimmen. Inzwischen gehen Koalitionskreise aber davon aus, dass das Parlament das Gesetz erst Anfang Februar verabschiedet, der Bundesrat würde sich dann erst Anfang März mit der Reform abschließend beschäftigen. Trotz dieser Verschiebung wäre es allerdings dennoch möglich, dass die Reform Anfang April in Kraft treten könnte, hieß es.

Unklar ist, ob die Experten Rürup und Wille mit ihrem Gutachten den Streit zwischen Bund und Ländern tatsächlich mildern können. In Unionskreisen wurde darauf verwiesen, dass man von der neuen Studie nicht zu viel erwarten dürfe. ,,Zahlreiche Effekte lassen sich einfach nicht vorhersagen'', hieß es.

Auch Rürup selbst, der dem Sachverständigenrat vorsitzt, scheint skeptisch zu sein. Dies legt das letzte Jahresgutachten des Rates nahe. Darin bezeichneten die Wirtschaftsweisen die ,,Konvergenz-Klausel'', die einzelne Länder vor Überforderung schützen soll, als ,,völlig verfehlt''.

Demnach ließen sich die Lasten der Reform einzelnen Länder kaum zuordnen, weil regionale Kassen fusionieren könnten und viele Kassen bundesweit arbeiteten. Es sei ,,höchst widersprüchlich'', einen Gesundheitsfonds und einheitlichen Beitragssatz zu beschließen und ,,gleichzeitig die damit verbundenen Umverteilungseffekte zu beklagen'', heißt es in dem Gutachten.

© SZ vom 22.12.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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