Änderung des Wahlrechts:Hamburger dürfen künftig ab 16 Jahren wählen

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Mehr Mitbestimmung für Jugendliche: In Hamburg können in Zukunft bereits 16-Jährige bei Landes- und Kommunalwahlen abstimmen. Im Schulunterricht sollen die Jung-Wähler darauf vorbereitet werden. Die CDU stimmt geschlossen gegen den Antrag.

Ein letztes Mal wurde wortgewaltig gestritten, dann war der Beschluss gefasst: Nach monatelangen Diskussionen hat die Hamburgische Bürgerschaft das Wahlrecht ab 16 eingeführt. Bereits in gut neun Monaten, beim geplanten Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze, können 16- und 17-Jährige die Politik in der Hansestadt mitgestalten - zuvor sollen sie in der Schule über ihre neuen Partizipationsmöglichkeiten informiert werden.

Als drittes Bundesland nach Bremen und Brandenburg lässt der Stadtstaat damit künftig bereits 16-Jährige über die Zusammensetzung seines Landesparlaments entscheiden und auch auf kommunaler Ebene ihre Stimme abgeben.

Jugendlichen sollte das demokratische Recht gegeben werden, für ihre Interessen einzutreten, sagte die Verfassungsexpertin der SPD-Fraktion, Bärbel Duden. "Im Fokus stehen vor allem die Erstwählerinnen und Erstwähler, die durch spezielle Unterrichtseinheiten gut auf die Wahlen vorbereitet werden sollen", ergänzte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Christiane Blömeke.

Bedenken gegenüber Senkung des Wahlalters

Gemeinsam mit den Linken kamen SPD und Grüne auf die benötigte Zweidrittelmehrheit. Zudem votierten einige Parlamentarier der FDP für die Reform. Direkt vor der finalen Abstimmung hatte der FDP-Abgeordnete Robert Bläsing bemängelt, dass alle anderen Fraktionen geschlossen mit Ja oder Nein (CDU) votierten, anstatt ihren Mitgliedern die völlig freie Gewissenswahl zu lassen. Damit sei die Chance auf eine Sternstunde des Parlaments verpasst worden, sagte er.

In der 50-minütigen Debatte wurden nochmals die bekannten Positionen ausgetauscht. Hitzig wurde es, als Walter Scheuerl, parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion, davor warnte, dass die rechtsextreme NPD von der Absenkung des Wahlalters profitieren könnte und dies als Gegenargument anführte. Politiker von SPD, Grünen und Linken wiesen dies empört als populistisch zurück.

Die zweite Wahlrechtsänderung passierte deutlich geräuschloser die Bürgerschaft: die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre. Somit werden die Hamburger nach der nächsten Bürgerschaftswahl 2015 erst wieder 2020 zur Stimmabgabe aufgerufen. Bremen ist damit das einzige Land, in dem noch im Vier-Jahres-Rhythmus gewählt wird. In allen anderen Bundesländern dauert die Legislaturperiode fünf Jahre.

© Süddeutsche.de/dpa/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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