Die Innenminister der EU-Staaten haben die umstrittene Abschiebe-Richtlinie beschlossen - und damit die Bestimmungen gegenüber früheren Planungen verschärft.
Die Innenminister der 27 EU-Staaten haben sich Diplomatenangaben zufolge auf die seit Jahren umstrittene Abschiebe-Richtlinie geeinigt.
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Die Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass Menschen ohne gültige Papiere vor einer Abschiebung in ihre Herkunftsländer bis zu 18 Monate in Haft genommen werden können. Vor allem diese Regelung hatte scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen ausgelöst. Nun muss das Europäische Parlament der Richtlinie noch zustimmen. Dies soll in der Sitzung vom 16. bis 19. Juni in Straßburg geschehen.
Der Ratsvorsitzende und slowenische Innenminister Dragutin Mate sagte am Rande des Ministertreffens am Donnerstag in Luxemburg, er setze auf eine Zustimmung des Parlaments. "Das wäre ein wichtiger und großer Schritt vorwärts, denn es ist die erste Richtlinie in der Migrationspolitik, bei der das Parlament voll mitentscheiden darf", betonte Mate.
Am Mittwoch hatte der Ratsvorsitzende mit Vertretern des Parlaments noch letzte Formulierungen zur Prozesskostenhilfe für Abschiebe-Häftlinge ausgehandelt. Einwanderer in Abschiebehaft sollen danach nur in bestimmten Fällen Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie ihre Abschiebung gerichtlich verhindern wollen.
Die EU-Staaten sollen zwar kostenlose Prozesskostenhilfe leisten, aber nur "im Rahmen der nationalen Vorschriften". Deutschland und Österreich hatten auf eine solche Klausel gepocht. In der Bundesrepublik übernimmt der Staat nur dann die Kosten für den Prozess, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht. Dies dürfte sich nach Einschätzung von Diplomaten auch künftig nicht ändern.
Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), sieht die wichtigsten deutschen Forderungen in dem Entwurf erfüllt: "Wir haben im Sinne Deutschlands erreicht, dass die Abschiebungen von denen, die wir loswerden wollen, in Zukunft erleichtert werden", sagte Altmaier.
Die Bundesregierung müsse noch prüfen, welche Änderungen die EU-Richtlinie in der deutschen Abschiebe-Praxis möglicherweise nötig mache. Die Abschiebe-Richtlinie ist das erste EU-Gesetz zur Migrationspolitik, bei der das Parlament voll mitentscheiden darf.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(sueddeutsche.de/AFP/dpa/cag)
Russland unter Putin
Da werden die Meere von Afrika von Grossfischern der europäischen Union leergefischt, den Menschen die Lebensgrundlage nicht nur in der Fischerei, sondern auch in der Landwirtschaft genommen - durch Subventionen, die die EU-Bürger für die Grossbetriebe bezahlen - und anschliessend wird das Elend, das dadurch ausgelöst wird, durch europäisches "Recht" entsorgt. Zynischer kann die EU-Kommission nicht vorführen, was für eine Politik da betrieben wird. Wenn das ein Menetekel ist, das auf die EU-Bürger selbst zurückfällt - und der sogenannte Reformvertrag von Lissabon besorgt dem Bürger schon die verordnete Armut zum Wohle der Monopole - dann gnade uns Gott.
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gestern hab ich weg Arigona Zogaj ganz schön auf die Mütze bekommen, Einen Tag später erscheint dieser Artikel, heute bin ich mal gespannt, auf die Kommentare derer, die mich gestern zurechtgewiesen haben,
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der Vorschriften bzgl. der illegalen Einwanderung war überfällig.
Man stelle sich das doch nur einmal im Privaten vor:
Ein mittelloser Einbrecher besetzt dein Wohnzimmer und um ihn aus dem Haus zu kriegen, musst du nicht nur die Gerichte bemühen sondern auch noch die Gerichtskosten übernehmen.
Dieser Unfug muss abgeschafft werden.