Längere Verjährungsfristen:Missbrauchsopfer werden gestärkt

30 Jahre statt nur drei: Der Rechtsausschuss des Bundestages einigt sich auf längere Verjährungsfristen für Ansprüche von Missbrauchsopfern. Sie sollen außerdem mehr Rechte bekommen, unter anderem einen kostenlosen Anwalt.

Ein Jahr lang haben die Verhandlungen gedauert. Nun hat sich der Rechtsausschuss des Bundestags darauf geeinigt, dass Opfer sexuellen Missbrauchs künftig mehr Rechte bekommen sollen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Die Neuregelungen im Überblick:

  • Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern künftig erst dann beginnt, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Das soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Opfer oft erst nach der Loslösung von der Familie eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige treffen können. Konkret führt die Neuregelung dazu, dass alle schweren Sexualdelikte frühestens mit der Vollendung des 51. Lebensjahres des Opfers verjähren. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 20 Jahre verlängert werden.
  • Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche sollen künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren verjähren.
  • Eine unnötig starke Belastung der Opfer in Strafprozessen durch mehrfache Vernehmungen soll künftig soweit wie möglich durch den Einsatz von Videoaufzeichnungen vermieden werden.
  • Opfer sexualisierter Gewalt sollen außerdem unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt bekommen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Einigung im Rechtsausschuss als "Durchbruch", durch den die Rechte von Missbrauchsopfern "deutlich gestärkt" würden. Der Bundestag soll den Entwurf, der auf Empfehlungen des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch zurückgeht, am Donnerstag verabschieden.

© Süddeutsche.de/afp/anri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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