Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Öcalan-Prozess war unfair

Die Straßburger Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass die Türkei mit dem früheren Todesurteil gegen PKK-Chef Öcalan gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Nun wächst der Druck auf den EU-Kandidaten, das Verfahren neu aufzurollen.

Bei dem Verfahrenin Straßburg ging es um die Frage, ob die Türkei mit der Verschleppung Öcalans aus Kenia im Februar 1999, dem Prozess vor dem Staatssicherheitsgerichtshof und dem Todesurteil wegen "Separatismus" und schließlich mit der Isolationshaft Öcalans auf der Gefangeneninsel Imrali gegen Menschenrechte verstoßen hat. Das Strafmaß wurde 2002 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

PKK-Chef Abdullah Öcalan. (Foto: Foto: dpa)

Der Gerichtshof urteilte, die Türkei habe Öcalan während seiner Haft unmenschlich behandelt und ihm keinen fairen Prozess gewährt, weil seine Anwälte keinen Zugang zu ihrem Mandanten gehabt hätten.

Die Klägeranwälte nahmen das Urteil sehr positiv auf, von Seiten der türkischen Regierung war niemand in Straßburg erschienen. "Ein neues Verfahren wurde zwar nicht verbindlich vorgeschrieben. Aber das Urteil deutet an, dass dieser Weg nach Meinung des Gerichts der beste wäre", interpretierte Öcalans Anwalt Marc Müller den Richterspruch.

Die deutsch-kurdische PDS-Europaabgeordnete Feleknas Uca sagte: "Im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei wäre ein neues Öcalan-Verfahren sehr wichtig." Nach dem Urteil kann der 56 Jahre alte Gründer der heute verbotenen Kurden-Organisation PKK in der Türkei einen neuen Prozess fordern, da die türkische Verfassung internationales Recht ausdrücklich über nationales stellt. Eine Berufungsmöglichkeit gegen das höchstrichterliche Urteil aus Straßburg gibt es nicht.

Die türkische Regierung macht Öcalan für einen 15-jährigen Guerilla-Krieg im Südosten des Landes mit mehr als 30.000 Toten verantwortlich.

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