Zweites Gutachten:Tod von "Sexy Cora" bleibt mysteriös

Ist das Rätsel um die Ursache des Todes von "Sexy Cora" gelöst? Über den Tod der bei einer Brustoperation verstorbene Pornodarstellerin liegt der Hamburger Staatsanwaltschaft inzwischen ein zweites Gutachten eines Anästhesie-Experten vor.

Ihr Tod war mysteriös: Wie kann eine 23-Jährige bei einer Brustoperation sterben, die doch inzwischen täglich von Schönheitschirurgen praktiziert wird? Doch nach einem Jahr Unsicherheit liegt der Hamburger Staatsanwaltschaft nun ein zweites Gutachten eines Anästhesie-Experten vor. Es sei bereits an die Verteidiger und Nebenkläger weitergeleitet worden, die bis Ende des Monats dazu Stellung nehmen könnten, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers. "Wir werden eine abschließende Bewertung im Lichte dieser Stellungnahmen vornehmen." Zum Inhalt des Gutachtens wollte sich der Sprecher nicht äußern. Wann das Verfahren zum Abschluss komme, sei noch völlig unklar.

Gutachten zu Tod von "Sexy Cora" liegt vor (Foto: dpa)

"Sexy Cora", die 1987 in Berlin geboren wurde und mit bürgerlichem Namen Carolin Wosnitza hieß, hatte am 11. Januar bei einer Brustvergrößerungs-Operation in der Hamburger Alster-Klinik einen Herzstillstand erlitten und danach zunächst im künstlichen Koma auf der Intensivstation im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) gelegen. Neun Tage später war sie laut Obduktionsbericht an einer Hirnlähmung gestorben. Die Staatsanwaltschaft dehnte daraufhin ihre Ermittlungen auf den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung aus, nachdem sie zuvor bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt hatte.

Die Untersuchungen richten sich gegen eine zur Tatzeit 54-jährige Anästhesistin und einen 49-jährigen Chirurgen. Bei einer Verurteilung drohen den Ärzten bis zu drei Jahre Haft. "Sexy Cora", 2010 Teilnehmerin der RTL2-Show "Big Brother", wollte sich die Brüste Medienberichten zufolge von 70 F auf 70 G vergrößern lassen, mit 800 Gramm Silikon in jeder Brust. Es wäre ihre sechste Operation dieser Art gewesen. Die Alster-Klinik hatte den Vorwurf des Behandlungsfehlers stets zurückgewiesen.

© dpa/dapd/lala - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: