Bescherung vom Staat: Prostituierte in Holland müssen künftig weniger Steuern zahlen. 20 Prozent dürfen sie als berufsbedingte Aufwendungen von der Einkommenssteuer absetzen.
Tausende Prostituierte in Holland können sich über eine Bescherung vom Staat in Form einer Steuersenkung freuen. 20 Prozent ihrer Einnahmen dürfen künftig als berufsbedingte Aufwendungen von der Einkommensteuer freigestellt werden, berichtete die Zeitung De Telegraaf berichtete.
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Prostituierte in Amsterdam: Steuergeschenk vom Staat zu Weihnachten. (© Foto: AFP)
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Eine entsprechende Vereinbarung sei intern zwischen dem Finanzamt und Interessenvertretern der Sex-Wirtschaft ausgehandelt worden. Sie sei auch insofern "bemerkenswert", als das höchste Gericht der Niederlande zuvor erklärt habe, Kosten für Kleidung, insbesondere Unterwäsche, Schönheitsbehandlungen, Maniküre und Kosmetik seien nicht abzugsfähig.
Steuerexperten kritisieren nach Angaben des Blattes, dass Prostituierte nun gegenüber anderen Berufstätigen bevorzugt werden, die Werbepauschalen schon lange nicht mehr geltend machen könnten.
Prostitution ist in den Niederlanden im Jahr 2000 weitgehend legalisiert worden. Frauen und Männer, die damit ihr Geld verdienen, werden steuerrechtlich wie Angestellte oder Selbstständige eingestuft - je nachdem ob sie in einem Bordellbetrieb beschäftigt oder allein tätig sind. Die Zahl der Prostituierten wird allein in Amsterdam auf rund 8000 geschätzt.
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(dpa/hai)
... einer Werbungskostenpauschale würde jede Steuererklärung vereinfachen und wäre bestimmt auch einigermaßen aufkommenneutral zu gestalten.
Ach ja als Professor Kirchhoff mit einer derartigen Idee als Finanzminister das CDU-Team im Bundestagswahlkampf 2005 bereichern sollte wurde er zuerst von der SPD zerissen und kurz darauf von Angela Merkel wie eine heiße Kartoffel fallengelassen. Eine einfache Flat-Tax mit Werbungskostenpauschale würde das Suchen nach Steuerschlupflöchern und Abschreibungsmodellen sehr rasch beenden, weil es sich kaum rechnet ....
Aber das geht ja bei uns in Deutschland nicht, weil es ja nicht sein kann, daß ein Nachbar 3,17 Ct mehr von einer Regelung profitiert als ich!
Der Hoge Raad wird das wieder kippen.
Zusatz: Nur Selbständige Prostituierte können die Werbungskosten geltend machen.
...den Damen des Gewerbes zukommt ist es eine schöne Sache, wenn der Zuhälter davon profitiert mal gar nicht. Es wäre vielleicht noch wünschenswert, das ein Teil davon in die Altersvorsorge fliessen sollte, denn dieser Job wird mit steigendem alter sicher schwieriger (vermute ich mal...)