Der Entertainer Karl Dall, 74, muss im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin erneut vor Gericht. Die Berufungsverhandlung werde am 28. September stattfinden, teilte das Obergericht des Kantons Zürich mit. Dalls Anwalt Marc Engler rechnet mit einem Urteil noch am selben Tag. Das Bezirksgericht hatte am 9. Dezember 2014 erklärt, es lägen keine Beweise für die Behauptung der Journalistin vor, Dall habe sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel zum Sex gezwungen. Das Gericht sprach dem Entertainer, der stets seine Unschuld beteuert hatte, eine Entschädigung von 10 000 Franken zu (9610 Euro). Die Klägerin, die wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, hatte trotz des Freispruchs von Dall auf einer Berufungsverhandlung beharrt.
Vergewaltigungsvorwurf:Neuer Prozess für Dall
Berufung: Karl Dall muss im Rechtsstreit um eine angebliche Vergewaltigung erneut vor Gericht.