Urteil in Mordprozess:Lebenslange Haft für "Chatroom-Killer"

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Seine Opfer lernte er im Internet kennen: Der sogenannten "Chatroom-Mörder" ist zu einer lebenslange Haftstrafe verurteilt worden. Er habe heimtückisch gemordet, so das Gericht.

Wegen Mordes und Körperverletzung ist der sogenannte "Chatroom-Killer" aus Hamburg vom Landgericht Essen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte Christian G. Hatte gestanden, zwei seiner Internet-Bekanntschaften im Juni 2008 getötet zu haben. Eine Mordabsicht bestritt er jedoch.

Christian G. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Foto: Foto: AP)

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen zweifachen Mordes die Höchststrafe gefordert: Lebenslange Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies hätte eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Sein erstes Opfer, eine 26-jährige Frau aus Stade bei Hamburg, hatte der 27-Jährige am 5. Juni getroffen. Er führte sie laut Staatsanwaltschaft auf eine einsame Wiese und stach ihr dort plötzlich ein Messer in den Hals. Der Angeklagte selbst bezeichnete die Tat als Unglücksfall. Es habe einen Streit gegeben, und er habe die Frau lediglich beruhigen und wegschieben wollen. Dabei habe er ihr an den Hals gefasst.

Sein Verteidiger Burkhard Benecken erklärte, sein Mandant sei in diesem Fall nicht schuldig. Dessen Darstellung sei nicht zu widerlegen. Das Gericht entschied in diesem Fall auf vorsätzliche Körperverletzung.

Angeklagter will "Augen von Jesus" gesehen haben

Als Mord bewertete die Strafkammer dagegen den gewaltsamen Tod einer 39-jährigen Frau aus Marl. Der 27-Jährige hatte erklärt, sie habe Geld von ihm gewollt und ihm gedroht, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen. Dies habe ihn besonders aufgebracht, da er als Kind habe mit ansehen müssen, wie sein Vater seine Mutter vergewaltigte.

Er sei der 39-Jährigen auf einen Spaziergang gefolgt, um sie zur Rede zu stellen. Als er vor ihr stand, habe er plötzlich wie damals "die Augen von Jesus" vor sich gesehen: "Sie haben das Messer geführt." Der Verteidiger hatte für Totschlag in einem minderschweren Fall eine "angemessene und milde" Freiheitsstrafe beantragt.

Staatsanwalt Hans-Christian Gutjahr hatte dem Angeklagten seine Erklärungsversuche nicht abgenommen. Er habe die Frauen heimtückisch von hinten mit einem Messer angegriffen, sagte er in seinem Plädoyer. Es sei geradezu pervers, im Zusammenhang mit Gewalttaten von Jesus zu reden. Auch der Gutachter, der den 27-Jährigen als voll schuldfähig eingestuft hatte, habe erklärt, die Ausführungen des Angeklagten seien wenig plausibel. In einem Gespräch mit einem Zellengenossen soll G. Laut Staatsanwalt außerdem gestanden haben, die Frau aus Stade erstochen zu haben.

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