Urteil in Leipzig:Mitjas Mörder muss lebenslang hinter Gitter

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Das Landgericht Leipzig hat den Mörder des neunjährigen Mitja am Dienstag zu lebenslanger Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte der Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess um den Mord an dem kleinen Mitja hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten Uwe K. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies bedeutet, dass der Täter auch nach Ende der Freiheitsstrafe in Haft bleibt. Zugleich erkannte das Gericht auf eine besondere Schwere der Schuld.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte K. den neunjährigen Jungen am 22. Februar auf dem Heimweg von seinem Schulhort abgefangen, in seiner Wohnung missbraucht und dann erstickt hat. Die Leiche des kleinen Mitja war zwei Tage später in einer Gartenlaube gefunden worden.

Ein Gutachter hatte dem mehrfach einschlägig Vorbestraften pädophile Neigungen attestiert und nicht ausgeschlossen, dass er rückfällig werden könnte, sollte er jemals wieder in Freiheit kommen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer das Verbrechen ebenfalls als Mord gewertet, auf eine konkrete Strafmaßforderung aber verzichtet.

Gescheiterter Selbstmordversuch

Der Mord an Mitja hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach Angaben eines Rechtsmediziners musste das Kind massive Schmerzen erdulden. Im Todeskampf wehrte sich der Junge offenbar noch gegen seinen Peiniger.

Uwe K. hatte nach fast einwöchiger Flucht vor der Polizei, die mit einem Großaufgebot nach ihm suchte, in der Nacht zum 1. März versucht, seinem Leben mit einem Sprung vor eine Straßenbahn ein Ende zu bereiten. Er wurde dabei schwer verletzt.

Er ist mittlerweile genesen und gilt laut einem Gutachten als voll schuldfähig. Schon zu DDR-Zeiten war Uwe K. vier Mal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Zuletzt hatte er Ende der neunziger Jahre eine Haftstrafe wegen Missbrauchs eines Elfjährigen abgesessen.

Eltern froh über kurze Prozessdauer

Am Verhandlungstag vor dem Urteil nutzte der Angeklagte das letzte Wort, um sich selber zu äußern und sagte: "Ich möchte mich entschuldigen, obwohl ich weiß, dass es für meine Tat keine Entschuldigung gibt."

Mit dem frühen Geständnis von Uwe K. sowie einer unstrittigen Beweislage blieb Mitjas Eltern ein aufreibender Indizienprozess erspart. "Darüber sind sie sehr froh", sagte deren Anwältin Ina Alexandra Tust. Unmittelbar nach dem Urteil informierte sie die beiden 50-Jährigen telefonisch. "Sie empfinden eine gewisse Genugtuung", berichtete Tust. "Es ist die härteste denkbare Strafe. Mehr geht nicht."

Mitjas Eltern hatten die Konfrontation mit dem Mörder ihres Sohnes vor Gericht vermieden. Sie fühlten sich auch dem enormen Medieninteresse nicht gewachsen. Mitjas Mutter hatte Angst vor einem weiteren Nervenzusammenbruch. Unterstützung erfahren die Eltern von ihren sieben weiteren Kindern (18 bis 30 Jahre) und ihrer Kirchgemeinde.

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