Urteil in Frankreich:Ehe annulliert, weil Braut keine Jungfrau war

Lesezeit: 2 min

In Frankreich hat ein Gericht eine Ehe für ungültig erklärt, weil die Braut Jungfräulichkeit vortäuschte. Die französische Öffentlichkeit hat erschrocken auf das archaische Urteil reagiert.

Gerd Kröncke

Mitternacht war vorbei, viele Gäste waren gegangen, nur einige saßen noch bei Saft und süßem Tee. Es war eine große Hochzeit mit 500 Geladenen gewesen. Wer etwas galt in der muslimischen Gemeinde im nordfranzösischen Roubaix, nahe bei Lille, war gekommen. Die übriggebliebenen Gäste erwarteten den Bräutigam, der nach vollzogener Beiwohnung ein blutbeflecktes Betttuch vorweisen würde.

Doch stattdessen zeigte sich ein verstörter Bräutigam und erklärte, dass seine Frau, die er soeben verlassen habe, keine Jungfrau mehr gewesen sei. In selbiger Nacht brachte der Schwiegervater die Braut zu ihren Eltern zurück.

Die Ehe ist, wie jetzt bekannt wurde, vom Tribunal de Grande Instance in Lille annulliert worden. Das Gericht, das einem deutschen Landgericht entspricht, begründete sein Urteil vorigen Monat damit, dass die Heirat "unter dem Eindruck eines objektiven Irrtums" vollzogen worden sei. Die Jungfräulichkeit sei für den Ehemann "eine essentielle Voraussetzung" gewesen, die junge Frau habe ihn getäuscht.

Der Anwalt des Mannes betont, dass beide - der 30-jährige Ingenieur und die etwas jüngere Studentin - keine islamistischen Fanatiker seien. Juristisch sei es in dem Fall, der sich schon vorletzten Sommer zutrug, auch nicht etwa um eine Frage der Moral gegangen, sondern einzig um eine Lüge, mit der die Braut in die Ehe gehen wollte. Paragraph 180 des Code civil besagt sinngemäß, dass eine Eheschließung für nichtig erklärt werden kann, wenn sie auf falschen Voraussetzungen beruht. Er habe, sagt der Anwalt, schon öfter eine Annullierung erreicht.

Dem Justizministerium sind vergleichbare Fälle allerdings unbekannt.

Die französische Öffentlichkeit hat erschrocken auf das archaische Urteil von Lille reagiert, das als ein Indiz für die Islamisierung der Gesellschaft genommen wird. Einhellig reagieren die Sprecher der großen Parteien auf die Entscheidung. Sie verstoße gegen die verfassungsmäßige Gleichberechtigung, sagte die Sozialistin Laurence Rossignol - und gegen das Antidiskriminierungsgebot sowieso, "weil sie nur gegen eine Frau wirksam werden kann". Wenn der Geist des Code civil dermaßen missinterpretiert werden könne, dann müsse eben das Gesetz geändert werden. Am erbittertsten zeigte sich Elisabeth Badinter. Sie schäme sich für die französische Justiz, sagte die angesehene Frauenrechtlerin undPhilosophin, "die Sexualität der Frauen ist ihre Privatsache", da seien die Frauen "frei, absolut frei".

Andererseits waren auch in anderen EU-Ländern gelegentlich Diskussionen über den Einfluss des Islam auf die Rechtsprechung geführt worden. In Deutschland gab es den Fall der Amtsrichterin, die einer misshandelten Frau die sofortige Scheidung verweigerte, weil es Sitte sei, dass muslimische Frauen geschlagen würden. In England regte der Erzbischof von Canterbury erst kürzlich an, Teile der muslimischen Scharia in die allgemeine Gesetzgebung zu übernehmen, besonders im Eherecht.

Dabei kann bei der Entscheidung von Lille nicht einmal die Rede davon sein, dass diese von den dort lebenden Muslimen in Lille und Umgebungeinhellig gebilligt würde. "Juristisch kann ich es nachvollziehen", sagt der Rektor der Moschee von Lille, "aber nirgendwo im Koran steht, dass eine Braut Jungfrau sein muss." Die beiden vormaligen Brautleute haben sich nicht öffentlich geäußert. Der Anwalt der Braut betont, die junge Frau habe unterschätzt, welche Bedeutung die Virginität für ihren Bräutigam hatte. Im Übrigen habe es ihm "einfach an Liebe gefehlt."

© SZ vom 31. Mai 2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: