In Frankreich hat ein Gericht eine Ehe für ungültig erklärt, weil die Braut Jungfräulichkeit vortäuschte. Die französische Öffentlichkeit hat erschrocken auf das archaische Urteil reagiert.
Mitternacht war vorbei, viele Gäste waren gegangen, nur einige saßen noch bei Saft und süßem Tee. Es war eine große Hochzeit mit 500 Geladenen gewesen. Wer etwas galt in der muslimischen Gemeinde im nordfranzösischen Roubaix, nahe bei Lille, war gekommen. Die übriggebliebenen Gäste erwarteten den Bräutigam, der nach vollzogener Beiwohnung ein blutbeflecktes Betttuch vorweisen würde.
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Doch stattdessen zeigte sich ein verstörter Bräutigam und erklärte, dass seine Frau, die er soeben verlassen habe, keine Jungfrau mehr gewesen sei. In selbiger Nacht brachte der Schwiegervater die Braut zu ihren Eltern zurück.
Die Ehe ist, wie jetzt bekannt wurde, vom Tribunal de Grande Instance in Lille annulliert worden. Das Gericht, das einem deutschen Landgericht entspricht, begründete sein Urteil vorigen Monat damit, dass die Heirat "unter dem Eindruck eines objektiven Irrtums" vollzogen worden sei. Die Jungfräulichkeit sei für den Ehemann "eine essentielle Voraussetzung" gewesen, die junge Frau habe ihn getäuscht.
Der Anwalt des Mannes betont, dass beide - der 30-jährige Ingenieur und die etwas jüngere Studentin - keine islamistischen Fanatiker seien. Juristisch sei es in dem Fall, der sich schon vorletzten Sommer zutrug, auch nicht etwa um eine Frage der Moral gegangen, sondern einzig um eine Lüge, mit der die Braut in die Ehe gehen wollte. Paragraph 180 des Code civil besagt sinngemäß, dass eine Eheschließung für nichtig erklärt werden kann, wenn sie auf falschen Voraussetzungen beruht. Er habe, sagt der Anwalt, schon öfter eine Annullierung erreicht.
Dem Justizministerium sind vergleichbare Fälle allerdings unbekannt.
Die französische Öffentlichkeit hat erschrocken auf das archaische Urteil von Lille reagiert, das als ein Indiz für die Islamisierung der Gesellschaft genommen wird. Einhellig reagieren die Sprecher der großen Parteien auf die Entscheidung. Sie verstoße gegen die verfassungsmäßige Gleichberechtigung, sagte die Sozialistin Laurence Rossignol - und gegen das Antidiskriminierungsgebot sowieso, "weil sie nur gegen eine Frau wirksam werden kann". Wenn der Geist des Code civil dermaßen missinterpretiert werden könne, dann müsse eben das Gesetz geändert werden. Am erbittertsten zeigte sich Elisabeth Badinter. Sie schäme sich für die französische Justiz, sagte die angesehene Frauenrechtlerin undPhilosophin, "die Sexualität der Frauen ist ihre Privatsache", da seien die Frauen "frei, absolut frei".
Andererseits waren auch in anderen EU-Ländern gelegentlich Diskussionen über den Einfluss des Islam auf die Rechtsprechung geführt worden. In Deutschland gab es den Fall der Amtsrichterin, die einer misshandelten Frau die sofortige Scheidung verweigerte, weil es Sitte sei, dass muslimische Frauen geschlagen würden. In England regte der Erzbischof von Canterbury erst kürzlich an, Teile der muslimischen Scharia in die allgemeine Gesetzgebung zu übernehmen, besonders im Eherecht.
Dabei kann bei der Entscheidung von Lille nicht einmal die Rede davon sein, dass diese von den dort lebenden Muslimen in Lille und Umgebungeinhellig gebilligt würde. "Juristisch kann ich es nachvollziehen", sagt der Rektor der Moschee von Lille, "aber nirgendwo im Koran steht, dass eine Braut Jungfrau sein muss." Die beiden vormaligen Brautleute haben sich nicht öffentlich geäußert. Der Anwalt der Braut betont, die junge Frau habe unterschätzt, welche Bedeutung die Virginität für ihren Bräutigam hatte. Im Übrigen habe es ihm "einfach an Liebe gefehlt."
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(SZ vom 31. Mai 2008/imm)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
"Sie verstoße gegen die verfassungsmäßige Gleichberechtigung, sagte die Sozialistin Laurence Rossignol und gegen das Antidiskriminierungsgebot sowieso, weil sie nur gegen eine Frau wirksam werden kann"
Derartige Reflex-Keifereien sind sowas von typisch, dass sich mir der Magen umdreht. Das Gesetz gilt nicht einseitig, aber hier war es nun einmal die Frau, die *gelogen* hat!
Wenn der Mann seiner Verlobten vortäuscht, er sei noch sexuell unerfahren oder er habe einen anderen Beruf etc. dann ist das - so die Braut es beantragt - ebenfalls ein Grund, die Ehe zu annullieren! In Frankreich und auch in Deutschland.
Das Urteil ist also nicht archaisch, sondern ein Ausdruck des Schutzauftrags, den beide Verfassungen für die Ehe vorsehen.
Zum Reflex der Frauenrechtlerin: natürlich ist es Mann und Frau selbst überlassen, ob sie vor der Ehe Sex haben oder nicht. Genauso wie es jedem freisteht, sich mit Piercings und Tattoos zu verunstalten, es aber auch jedem Bankdirektor freisteht, einen sich entsprechend kleidenden Mitarbeiter zu verwarnen und im Extremfall auch zu kündigen!
Wie wir mit unserer Entscheidungsfreiheit umgehen, beeinflusst und bestimmt, wie andere Menschen mit uns umgehen. Und das Gesetz behält Männern wie Frauen diese Entscheidung vor, wenn sie vor einer Eheschließung maßgeblich belogen wurde. Genau dies hat diese Frau getan.
Mit Islamisierung oder überhaupt mit dem Islam haben weder Urteil noch Gesetz etwas zu tun.
das jungfernhäutchen kann frau sich operativ wiederherstellen lassen. so lebt in muslimischen gesellschaften eine ganze gynäkologen-branche sehr gut davon.
Jens: Persönliche Dinge? Immerhin reden wir hier von einer Ehe, idealerweise einem Bund zweier Menschen fürs Leben.
Warum ist sie bei Vermögen nicht okay? Weil Geld wichtiger ist als Familie oder Moral?
trobare:
bei Vermoegen ist sie nicht ok. Wobei sich derjenige der dann die Ehe dewegen anfechtet auch einige ernsthafte Fragen stellen sollte.
Zu den anderen Punkte bin ich der Meinung, dass es Dinge gibt, die so persoenlich sind, dass nur sie entscheiden sollten ob,inwieweit und wann sie sie jemanden anvertrauen.
Betrachten sie mal folgendes Beispiel.
Ein Partner offenbart sich Ihnen, nach der Heirat, das er Krebs hat.
Was wuerden sie dann tun? die Ehe anfechten ?
Paging