Urteil in Chemnitz, Fund in Köln:Babyleichen im Müll entsorgt

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In Chemnitz ist eine 18-Jährige verurteilt worden, die ihr Baby tötete und in den Abfall warf. Grausiger Zufall: Auch in Köln wurde heute eine Babyleiche gefunden.

In einer Kölner Müllsortieranlage ist am Freitagmittag eine Babyleiche gefunden worden. Nach Angaben der Kölner Polizei war ein Arbeiter des Entsorgungsbetriebes im Kölner Stadtteil Humboldt-Gremberg beim Sortieren einer Ladung Altpapier auf eine Plastiktüte gestoßen.

Darin befand sich der männliche Leichnam. Es handele sich um ein "maximal einige Tage altes Baby, möglicherweise auch um ein Neugeborenes", teilte eine Polizeisprecherin der Süddeutschen Zeitung mit. Nähere Angaben, etwa zur Todesursache, konnte die Sprecherin noch nicht machen. Die Kölner Polizei hat bereits eine Mordkommission eingerichtet, die Kinderleiche wird derzeit obduziert. Weitere Einzelheiten wollte die Polizei nicht mitteilen.

Unterdessen wurde in Chemnitz ine 18-Jährige, die ihr Neugeborenes im Müll entsorgt hatte, vom Landgericht verurteilt. Das Strafmaß wegen Totschlags beläuft sich auf vier Jahre Jugendstrafe. Der tote Junge war im April in einem Sack auf einer Müllsortieranlage in Wiesenbad (Sachsen) gefunden worden. Das Kind wurde laut Gericht erstickt. Die Frau habe die Atemwege des Kindes mit einem Gegenstand oder sogar mit der bloßen Hand zugehalten.

Die Jugendkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die zur Tatzeit 17-Jährige hatte laut einem Gerichtssprecher in der nichtöffentlichen Verhandlung angegeben, sie sei unmittelbar nach der Geburt ohnmächtig geworden. Als sie erwachte, sei das Baby tot gewesen. Sie habe es dann in die Mülltonne geworfen.

Dem Sprecher zufolge war das Gericht aber der Auffassung, dass diese Darstellung nicht mit den Verletzungen des Kindes an Körper, Kopf, Mund, Nase und Kinn übereinstimmte. Diese seien etwa mit einem Sturz der Angeklagten nicht zu erklären. Das Gericht sei deshalb der Ansicht gewesen, dass die Mutter ihrem Kind Gewalt angetan habe. Als Motiv werde angenommen, dass ein Kind nicht in die Lebenssituation der jungen Frau gepasst habe.

Aus Sicht der Verteidigung könnten sich die Vorgänge auch anders abgespielt haben. Das müsse zumindest in Betracht gezogen werden. Er habe einige Dinge anders gesehen, sagte Rechtsanwalt Jan Lohwasser. Deshalb der Antrag auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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