Der Kneipier hatte sich nur Wasser einschenken lassen, während der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila trank - und daran starb. Dafür wurde der Wirt jetzt verurteilt.
Nach dem tödlichen Wetttrinken mit einem 16-jährigen Schüler hat das Berliner Landgericht einen Gastwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der 28-Jährige wurde am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte gestanden, im Februar 2007 mit dem Schüler ein Tequila-Wetttrinken veranstaltet zu haben.
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Nach dem tödlichen Wetttrinken mit einem 16-jährigen Schüler hat das Berliner Landgericht den Gastwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. (© Foto: Getty)
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Der Junge war nach etwa 45 Schnäpsen und mit 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Koma gefallen. Er verstarb einen Monat später. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine politische Debatte über Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ausgelöst.
Vor dem Trink-Duell in seiner damaligen Kneipe im Berliner Stadtteil Charlottenburg hatte der Angeklagte einen Hilfskellner heimlich angewiesen, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken. Nach etwa einer Stunde war der Schüler zusammengebrochen. Während der Wirt im Ermittlungsverfahren noch von einem "tragischen Unglück" gesprochen hatte, übernahm er im Prozess die Verantwortung für den Tod des Jungen. Er räumte zudem ein, in seinem Lokal ohne große Bedenken hochprozentigen Alkohol auch an Minderjährige ausgeschenkt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gastwirt vorgeworfen, aus "Gewinnsucht" gezielt junge Kunden mit niedrigen Preisen für Alkoholika angelockt zu haben. Der Ankläger hatte auf eine vierjährige Haftstrafe plädiert, die Verteidiger auf ein mildes Urteil.
Das Lokal des Angeklagten war wenige Wochen nach dem Tod des Jungen vom zuständigen Wirtschaftsamt wegen "fortwährend grober Verstöße gegen den Jugendschutz" geschlossen worden.
Bereits im Vorjahr wurden zwei damals 18 und 21 Jahre alte Hilfskellner, die bei dem Wetttrinken 38-prozentigen Tequila servierten und eine Strichliste geführt hatten, der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie sollten jeweils zehn Monate an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Damals befanden die Richter, dass der Wirt der Hauptverantwortliche gewesen sei. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt.
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- Prozess um tödliches Wettsaufen Trinken und sterben lassen 17.06.2009
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- Alkohol-Tod eines 16-Jährigen Bar jeder Vernunft 11.02.2009
(Reuters/segi/luw)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Ttja, da hat der Wirt Pech gehabt, dass er kein Polizist ist, es kommt halt nicht jeder so einfach davon.
Davon abgesehen ein gerechtes Urteil.
wenn der "Wirt" jetzt in der selben Zeit, mindestens 45 Tequila, trinken muss.
4 Jahre für den Mord an dem jungen; erscheinen mir reichlich wenig. Er sollte besser Sein eigenes mörderisches Spiel, aus der anderen Perspektive, betrachten müssen. Ein Amtsrichter hätte das salomominische Urteil, sogar fällen dürfen, die brauchen sich beim Urteil fällen, nämlich nicht ans Gesetz anlehnen; sondern dürfen frei entscheiden, ob des Strafmasses.
Als Wirt trägt Er eine besondere Verantwortung. Er aber, wurde dieser Verantwortung, nicht im Geringsten; gerecht.
Guute Naaacht Deutschland
Alkohol "erleichtert" uns von allem, was uns zu verantwortlichen Menschen macht. Täglich haben sich Kinder und infantile Jugendliche buchstäblich an und in den Tod gesoffen, während in unserem Land eine hysterische Debatte um das Rauchen im Gang gehalten wurde.
Alkohol lässt Menschen in illusionäre Träume verfallen und Gas geben, während der Abgrund schon in Sichtweite auf sie zurast.
Welch ein Glück das dass große Buch für die deutsche Rechtsprechung kein Masstab ist!
Auge um Auge und Zahn um Zahn, so steht es im großen Buch. In diesem Fall, hätte man dem Wirt, angepaßt ans Alter, 90 Tequila trinken lassen sollen und nix mit Notarzt und Magen auspumpen.