Aus Angst vor einer Beschneidung hatte ein Jugendamt einem Mädchen die Reise in seine Heimat Äthiopien untersagt - ein Gericht hat nun das Verbot wieder aufgehoben.
Die Jugendämter stünden immer in der Kritik, sagt Elke Zimmermann-Fiscella. Egal, was sie machen würden. "Mal werden wir kritisiert, weil wir zu viel machen. Mal, weil wir zu wenig machen." In diesem Fall war es zu viel. Im Sommer vergangenen Jahres entzog das Jugendamt Lörrach, dessen Leiterin Zimmermann-Fiscella ist, einer Familie äthiopischer Herkunft das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre zehnjährige Tochter. Obwohl sie EU-Bürgerin ist, sollte Dinah nur noch mit Genehmigung der Behörden ins Ausland reisen dürfen.
Bild vergrößern
Bürokratie statt Logik: Mit fragwürdigen Argumenten begründete das Jugendamt das Reiseverbot für die kleine Dinah. (© Foto: dpa)
Anzeige
Dafür gebe es keinen Anlass, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe nun in einem Beschluss fest und hob das Reiseverbot auf.
Die Familie H. wollte ihre Tochter Dinah in Begleitung eines guten Bekannten nach Äthiopien zu den Großeltern reisen lassen. Auch Dinah wollte sie gerne kennenlernen. Durch einen Hinweis alarmiert, schritt das Jugendamt Lörrach ein und untersagte die Reise. Nicht, weil es einen konkreten Verdacht hatte. Sondern weil die Gefahr, in Äthiopien beschnitten zu werden, zu groß sei. Weil dort so viele Frauen beschnitten würden, ihnen in einen grausamen Ritual die Klitoris verstümmelt werde.
Untadeliger Ruf der Familie
"Die Beschneidung ist schrecklich und in Äthiopien sicher noch ein großes Problem. Wie kann man aber uns hier in Deutschland deshalb unterstellen, dass wir unserer Tochter Leid antun wollen?", fragte Yacob H., der Vater von Dinah damals. Die Familie und auch viele andere in Deutschland lebende Äthiopier sahen sich unter einen Generalverdacht gestellt.
Das Amtsgericht Bad Säckingen gab dem Jugendamt im November 2008 Recht. Das Gericht ging zwar von einem "untadeligen" Ruf der Familie H. aus, der Richter hatte aber bei Wikipedia gelesen, - so steht es in der Urteilsbegründung - dass in Äthiopien bis zu 90 Prozent der Frauen beschnitten werden. Warum also nicht auch Dinah?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah es genau andersherum und fragte, ob es denn überhaupt belastbare Hinweise gebe, dass die zehnjährige Dinah verstümmelt werden soll. Ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Addis Abeba befragte die Großeltern und fand keine Hinweise auf eine drohende Gefahr. Es müssten "im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kindeswohls vorliegen", stellte das Gericht fest. Das Jugendamt Lörrach will die Entscheidung akzeptieren.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
- 6. Februar 2009 Eine Frage der Kultur 06.02.2009
- Faduma Korn Blitze, die im Kopf explodieren 19.02.2009
(SZ vom 17.06.2009/ojo)
Krankenkassen diese Eingriffe bezahlen. Da bin ich natürlich davon ausgegangen, dass sie die Beschneidung von Jungs meinen, zumal Sie so formulieren, als wäre dies an der Tagesordung. Aber Sie meinten, Deutsche Krankenkassen übernehmen die Kosten für weibliche Genitalverstümmelungen ??? Woher haben Sie Ihre Informationen ? Ich halte Ihre Behauptung für völlig abwegig.
An diesem Artikel stösst mir schon die Wortwohl übel auf: "Beschneidung" ist nicht das richtige Wort. Es heisst richtig Genitalverstümmelung. Der gesamte Beitrag berichtet vollkommen einseitig von dem "untadeligen" Ruf der Familie etc. Das Jugendamt hatte sicher Gründe, weshalb es eine Reise ablehnte.
Was mich im übrigen ebenfalls erstaunt, weshalb die Familie Asyl beantragt und dann die eigene Tochter zurück in dieses Land schickt.
wie kommen Sie jetzt darauf, dass ich die Beschneidung bei Jungs mein(t)e? Ist doch hier garnicht das Thema.
Wer sich dafür einsetzen will, dass diese Entscheidung vor den Bundesgerichtshof gebracht wird, sollte sich an dieser Petition beteiligen:
http://www.ipetitions.com/petition/Schutz_vor_Genitalverstuemmelung/
Man kann und sollte auch gegen die Beschneidung bei Jungs sein. Sie aber in einer Diskussion über weibliche Beschneidung auch nur zu erwähnen, fühlt sich für mich an, als würde man den betroffenen Mädchen auch noch ins Gesicht spucken. Wollte man das, was den Mädchen angetan wird, auf Jungs übertragen, müsste man denen schon Teile aus der Eichel herausschneiden oder die Eichel häuten oder die Hälfte oben abschneide.....all dies ohne Betäubung und oft genug mit stumpfen, rostigen Messern oder auch Glasscherben. Lieber 100 Eltern grundlos unter Verdacht, als nur ein Mädchen nicht gerettet !
Paging