Obwohl ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden, richtet Texas zwei Todeskandidaten mit der Giftspritze hin: Nach einem Mexikaner starb nun ein Mann aus Honduras.
Ein wegen Raubmordes zum Tode verurteilter Honduraner ist am Donnerstag in Texas hingerichtet worden. Die Hinrichtung des illegal in die USA eingewanderten Heliberto Chi erfolgte mit einer Giftinjektion im Gefängnis von Huntsville.
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Sonia Mejia, eine Verwandte des in Texas hingerichteten Heliberto Chi, weint während seiner Hinrichtung. (© Foto: Reuters)
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Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag des 29-Jährigen auf Aussetzung der Exekution abgelehnt. Seine Anwälte machten geltend, Chi sei nach seiner Festnahme nicht darüber aufgeklärt worden, dass er entsprechend der Wiener Konvention von 1963 rechtlichen Beistand vom honduranischen Konsulat in Anspruch nehmen könne.
Chi war schuldig befunden worden, 2001 bei einem Raubüberfall auf ein Bekleidungsgeschäft bei Dallas, in dem er einmal gearbeitet hatte, seinen früheren Arbeitgeber erschossen zu haben.
Die Regierung in Honduras protestierte gegen die Hinrichtung. Sie warf den US-Behörden vor, bei der Festnahme Chis gegen die Wiener Konvention verstoßen zu haben.
Erst am Dienstag war nach einem langen Rechtsstreit ein aus Mexiko stammender Mörder in Texas hingerichtet worden. Auch indem Fall spielte die fehlende konsularische Betreuung eine Rolle.
Jose Ernesto Medellin starb in der Nacht zum Mittwoch durch die Giftspritze, weil er 1993 in Houston zwei junge Mädchen vergewaltigt und ermordet hatte, wie US-Zeitungen meldeten.
Auch hier wurde ein Verstoß gegen die Genfer Konvention geltend gemacht: Das UN-Gericht in Den Haag hatte die Exekution untersagt, weil Medellin und Dutzenden anderen in den USA zum Tode verurteilten Mexikanern keine konsularische Betreuung gewährt worden war.
Zuvor hatte das Oberste US-Gericht eine Begnadigung des 33-Jährigen abgelehnt und grünes Licht für die Hinrichtung gegeben. Bush hatte zuvor die Bundesstaaten, in denen die Mexikaner inhaftiert sind, zur einer neuerlichen Prüfung der Fälle aufgerufen. Der Supreme Court entschied jedoch, dass weder der Präsident noch der Internationale Gerichtshof Texas zwingen könnten, mit der Exekution zu warten.
Die mexikanische Regierung sandte nach einem Bericht der Washington Post nach der Hinrichtung Medellins eine Protestnote an das US-Außenministerium. Man sein "darüber besorgt, was das Beispiel (der Exekution) für die Rechte von mexikanischen Staatsbürgern bedeutet, die in den USA festgenommen werden".
Anlass des Verfahrens bei der höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen ist die wiederholte Missachtung der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen von 1963 durch US-Behörden. Dieses Abkommen schreibt vor, dass jeder Staat einem ausländischen Häftling die Betreuung durch ein Konsulat seines Heimatlandes ermöglichen muss.
Schon vor vier Jahren hatte Mexiko vor dem Internationalen Gerichtshof erfolgreich gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilten Mexikanern diese Betreuung nicht gewährt werden konnte. Weder waren sie über ihr Recht aufgeklärt worden, noch wurde das mexikanische Konsulat informiert. Die UN-Richter verurteilten die USA damals, den Prozessverlauf in allen diesen Fällen zu überprüfen und neu zu bewerten. Dies ist jedoch nur vereinzelt geschehen.
Präsident Bush hatte die Justizbehörden zwar schon 2005 aufgefordert, diesem Urteil nachzukommen. Aber das Oberste US-Gericht entschied noch im vergangenen März, die Wiener Konvention habe in den USA solange keine Geltung, bis sie durch Beschluss des Parlaments in nationales Recht umgesetzt worden sei. Die Vertreter Washingtons haben diese Entwicklung während des Verfahrens in Den Haag bedauert. Sie verwiesen aber auf die Gewaltenteilung und auf die weitgehende Zuständigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten in Rechtssachen
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- Nachrichten aus dem Netz (52) Strafe: Tod 19.05.2008
(AP/dpa/grc)
Frauen in Saudi-Arabien
Evtl. sollten sich hier mal einige vorstellen wie es ist 17 Jahre 2 Töchter groß zuziehen und sie aufwachsen zu sehen.
Und dann kommt so ein Typ, der vor nichts -nicht mal dem Leben- Achtung hat und schlägt sie einfach tot !!! Die hatten ihr ganzes Leben noch vor sich und bestimmt viele Pläne.
Wenn das glasklar ! und einwandfrei ! bewiesen ist, gehört der ausgelöscht.
Gerne auch mit konsularischem Beistand.
Die Weltbevölkerung besteht aus - Stand: 12.08.08 : 6.719.305.000 Menschen.
Es ist also unwichtig ob solche Verbrecher mit verrohtem Gedankengut da sind oder nicht.
Ganz abgesehen von den Kosten, die eine lebenslange Verwahrung mit sich bringt.
@Eurohasenbär
Sie haben vollkommen recht. Mein Beitrag wandte sich nur gegen das Argument, jeder, der nach Begehung eines abscheulichen Verbrechens nicht (staatlich sanktioniert) zu Tode gebracht werde, sei "leicht davongekommen".
Es wird auf die Frage, welche Strafe schlimmer ist, keine allgemeingültige Antwort geben.
Aber jeder Staat und jede Gesellschaft wäre gut beraten, auf Grausamkeiten zu verzichten. Die Abkehr vom Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" war doch ein beachtlicher gesellschaftlicher Fortschritt.
"Machen Sie doch analog mal ein paar blumige Ausführungen, in welchen Rechten die vergewaltigten Teenager verletzt wurden, weil es nicht gelang, diesen Illegalen aus dem Land zu halten."
Chien Sibelois, bei solch hassverzerrten Kommentaren habe ich eher Angst vor den Inländern ... Aber neiiiin, Amerikaner würden sowas ja niiiiie tun. Nach der amerikanischen Rechtsprechung und vor allem nach dem amerikanischen Vollzug der Todesstrafe ist es wohl tatsächlich so, dass vor allem Schwarze, Arme und Illegale sowas zu tun scheinen. Aber das ist nur der Schein, und der trügt bekanntlich, verzerrt von Fremdenfeindlichkeit und Vorurteilen.
Vergessen Sie nicht, dass ALLE von der Demokratie und einer vernünftigen Rechtsprechung profitieren, auch Sie, der Sie hier Ihre erschreckenden Tiraden loswerden können!
Hinweis: In den USA gibt es die Strafe "lebenslänglich bis zum letzten Atemzug" ("life sentence without the possibility of parole"). Der/Die Eingesperrte wird nie wieder freigelassen, egal, welch neuer Mensch er/sie nach Jahrzehnten im Gefängnis werden mag.Dazu gilt, daß für Täter, die wegen Mordes und/oder Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen verurteilt wurden, im Gefängnis nichts Gutes blüht:Die Knast-Mitbrüder/Mitschwestern strafen die deswegen Eingesperrten nach ihrem eigenen erbarmungslosen Knast-"Ehrenkodex" oft eigenmächtig ab - bis hin zum Tod, weshalb die so Bedrohten oft zu ihrem Schutz in isolierter Einzelhaft sitzen.Ich frage mich, ob das als tägliche Pein nicht schlimmer ist als die Todesstrafe.Ist das nicht eine Form des "In der-Hölle-Schmorens", das Angehörige von Opfern den Tätern immer wünschen? Wird dadurch nicht das Sühnebedürfnis auch gestillt - ohne daß man einen weiteren Menschen um die Ecke bringt, was die Opfer des Täters auch nicht wiederauferstehen läßt - von der Möglichkeit des Justizirrtums und den weltanschaulichen/religiösen Motiven gegen die Todesstrafe mal ganz abgesehen.
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