Unbeirrbar wirbt Roger Kusch für Sterbehilfe. Doch nun hat die Polizei das Geschäft mit dem Tod per einstweiliger Verfügung verboten. Vorerst.
Die Polizei hat den umstrittenen Sterbehelfer Roger Kusch vorerst gestoppt. Dem ehemaligen Hamburger Justizsenator wurde per Polizeiverfügung die weitere Sterbehilfe verboten, teilte Polizeisprecher Ralf Meyer mit.
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Klagt gegen die einstweilige Verfügung der Polizei: der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch. (© Foto: dpa)
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Die Verfügung sei Kusch schon Ende November bei einer Durchsuchung mündlich erteilt worden. Kusch wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Auflage, teilte Meyer mit: "Kusch hat dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet. Außerdem klagt er dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehörde weitergegeben wurde", sagte Meyer der Bild. Die Polizei müsse bis zum 9. Januar 2009 zu der Klage gegen die Verfügung Stellung nehmen, so dass wohl Ende des Monats darüber entschieden werde.
"Perverse Weihnachtsbotschaft"
Erst am Wochenende hatte Kusch angekündigt, er werde seine Videos demnächst veröffentlichen. Der umstrittene frühere Hamburger Justizsenator, der seine Suizidbegleitung als "absolute Provokation" sieht, will die Öffentlichkeit weiter provozieren, "um mich irgendwann selbst überflüssig zu machen". Er werde, falls nötig, schon bald vollständige Sterbevideos öffentlich zeigen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) empört sich über diese neuen Pläne des Hamburger Suizidhelfers. "Gerade zur Weihnachtszeit anzukündigen, das Sterben von Menschen auf Video zu zeigen, macht deutlich, dass Kusch keine Grenzen kennt", sagte Merk. Kusch verkünde eine "perverse Weihnachtsbotschaft". Er verbinde mit dem Fest nicht Hoffnung und Liebe, sondern den Tod. Daran wolle er um jeden Preis und mit allen Mitteln andere teilhaben lassen.
Auslöser der Razzia von Kuschs Wohnungen Ende November waren die Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften. Sie ermitteln gegen den Ex-Politiker nach der Sterbehilfe für vier Menschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, also des unerlaubten Abgebens und Handels mit Medikamenten.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-Justizsenator hatte die lebensmüde Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt.
Die Rechtsmediziner hätten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei der Rentnerin eine hohe Dosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments entdeckt: Aufgrund der Überdosis dieses Mittels sei sie zu Tode gekommen.
Bereits im Juni hatte Kusch nach eigener Aussage einer 79 Jahre alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen.
Kusch wirbt im Internet um Kunden. Der umstrittene Jurist fordert eine Legalisierung der gesetzlich verbotenen Sterbehilfe. Er begleitete bisher fünf Menschen beim Selbstmord.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(sueddeutsche.de/AP/dpa/hai/bre)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Ja, ich bin dafür - und das nicht erst seitdem meine Frau seit fast 10 Monaten eine "lebendige Leiche" ist. Natürlich könnte ich ihr helfen und es selbst tun - aber, ich geb's zu, ich habe Angst vor dem Herrgott.
sie haben Recht. Jeder sollte das recht zum selbstbestimmten tod haben, aber jeden sollte das recht vor geschäftemachern wie herrn kusch beschützt werden. dem herrn geht es hier ums geld und nicht um die humaniität.
Man kann und sollte über Sterbehilfe sprechen.
Vielleicht könnte mir dann mal erklären wie Herr Kusch einen Verein initiieren kann, der steuerbegünstigt ist. Sterbehilfe ist in Deutschland - jedenfalls derzeit - zumindest (auch) sittenwidrig. Sittenwidrige Vereinszwecke dürften doch eigentlich der Gemeinnützigkeit entgegen stehen.
Hier jedoch gibt es einen gemeinnützigen Verein:
"Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist im Hamburger Vereinsregister auf Blatt VR 19573 eingetragen; die steuerliche Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung ist vom Finanzamt Hamburg-Nord bescheinigt (Steuer-Nr. 17/410/02813)."
Ich frage mich, wieso es so lange gedauert hat, bis die Staatsanwaltschaften anfingen zu ermitteln, und wieso Kusch überhaupt soweit kommen konnte dieses "Geschäft" mit dem Tod zu betreiben. Als nächste Frage stellt sich, wieso dieser Mensch noch Mitglied in der Partei mit dem "C" ist
Hohle Ethik-Kommissionen, die sich in moralinsaurem Geschwätz baden, und ein Geschichtsverständnis bemühen, dessen Seichtheit bloß noch von der Selbstzufriedenheit übertroffen wird, mit der es regelmäßig verkündet wird. Wo die Religion tobt, hat die Vernunft das Weite zu suchen. Und wo der deutsche Staatsbürger herrscht, braucht die Menschenwürde eine Aufenthaltserlaubnis. Widerlich, einfach nur widerlich.
Mag sein, dass Kusch in dem Kampf für ein selbstbestimmtes Leben - zu dem eben auch ein selbstbestimmtes Sterben gehört, weil der Tod zum Leben gehört - mag sein, dass er mal übers Ziel hinausschießt. Aber er verdient Unterstützung und den Verfolgern gebührt nur Verachtung. Holt euch doch euren Ablaßzettel woanders!
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