Siebeneinhalb Jahre Haft:Ehemaliger Hells Angels-Boss verurteilt

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Prozess gegen Hells Angels: Der frühere Präsident der Rockergruppe Hells Angels im Kriminalgericht in Berlin Moabit. (Foto: dpa)

Er war der Berliner Boss der Hells Angels, dann wurde er rausgeworfen und rächte sich brutal. Nun wurde er zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Aus Verbitterung habe er einen Killer angeheuert.

Durch sieben Kugeln wurde der Chef der Berliner Hells Angels im Juni 2012 niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt. Für den blutigen Anschlag wurde nun sein Vorgänger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, der 2012 nach dem Richter den Mord in Auftrag gegeben habe. Das Opfer überlebte den Anschlag schwer verletzt.

Das Berliner Landgericht sprach den 52-Jährigen Holger B. am Freitag der Anstiftung zum versuchten Mord schuldig. Nach seinem Rauswurf aus dem Motorradclub sowie einem Überfall auf ihn selbst sei er verbittert gewesen und habe über einen mitangeklagten Geschäftspartner einen Killer angeheuert, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Das Opfer war der Nachfolger von B. bei der Hells Angels Gruppierung Charters Nomads Germany. Nach dem Vorsitzenden Richter Peter Schuster war es ein "unehrenhafter Rausschmiss": B. wurde damals vollständig von den Hells Angels ausgeschlossen. Zudem kam es im Mai 2011 zu einem Anschlag auf B., der laut dem Richter ein wichtiges Motiv für die spätere Tat darstellte. Dabei war B. mehrfach ins Bein gestochen worden. B. vermutete, dass sein Nachfolger dahinter steckte. Das habe nach dem Richter eine "tiefsitzende Verbitterung" ausgelöst, die dann zur späteren Tat geführt habe.

Um den neuen Chef der Nomads auszuschalten, habe B. im Frühjahr 2012 den Mordauftrag erteilt, sagte der Richter. Nach dem Gericht sei als Lohn eine Summe von 20.000 Euro vereinbart worden. Der 64-jährige Komplize Michael W. wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. "Es war die Tötung verabredet und geplant", sagte der Richter Schuster zum Ende des dreimonatigen Prozesses. Der Version der beiden Männer, wonach lediglich eine Bestrafung durch eine Körperverletzung beabsichtigt war, sei nicht zu folgen.

Der Killer ist untergetaucht

Der Killer habe sich am 10. Juni 2012 vor dem Lokal des Opfers in Berlin-Hohenschönhausen auf die Lauer gelegt. Als der Präsident der Berliner Hells Angels auf seine Harley-Davidson steigen wollte, habe der Schütze in Tötungsabsicht abgedrückt. Nach der Tat sei der über den 64-jährigen Geschäftsmann angeheuerte Mann untergetaucht.

Für den Ex-Rocker-Boss, den seine Gefolgsleute im Jahr 2008 abgesetzt hatten, klickten im November 2012 die Handschellen. Nach mehrmonatiger Haft sagte er überraschend aus und brach damit das in der Rockerszene geltende Gesetz des Schweigens. Allerdings habe er sich nur zu drei dem Milieu zugeordneten Gewalttaten äußern wollen, hieß es im Urteil. Art und Umfang der Angaben hätten nur im Falle des Anschlags auf ihn selbst zur Aufklärung beigetragen. Die Aussage habe für eine Strafmilderung um ein Jahr gereicht.

Kopfschüttelnd verfolgte der frühere Rocker-Boss das Urteil. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, blieb jedoch deutlich unter den von ihr geforderten Strafen von jeweils elf Jahren Gefängnis. Die Verteidiger hatten auf eine Anstiftung zur Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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