Raumprobleme bei Dignitas:Sterbehilfe auf dem Parkplatz

Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz erlaubt. Doch hat die Organisation Dignitas häufig keine geeigneten Räume - zwei Deutsche wurden deswegen nun in einem Auto in den Tod begleitet.

Die umstrittene Schweizer Organisation Dignitas hat zwei Deutschen auf einem Parkplatz bei Zürich in einem Auto Sterbehilfe geleistet. Das bestätigte Staatsanwalt Jürg Vollenweider der Nachrichtenagentur dpa. Bei den Männern handelt es sich um einen 50- und einen 65-jährigen Deutschen, die aus Bayern und Baden-Württemberg, stammten, sagte Vollenweider.

Die Zeitung Blick berichtete, einer der Männer sei mit seinem Behindertenfahrzeug zu dem Waldparkplatz gefahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Handeln von Dignitas nicht strafbar. Jeder könne frei wählen, wo er sterben möchte, sagte Vollenweider.

Die Organisation Dignitas, die auch in Deutschland Sterbehilfe einführen will, sieht sich jedoch in den vergangenen Monaten zunehmend mit dem Problem konfrontiert, für die Sterbehilfe keine geeigneten Räume zur Verfügung stellen zu können. Nachbarn hatten wiederholt protestiert, sie wollten nicht in kurzen Abständen Leichenwagen vor der Türe sehen. Gemeinden der Stadt Zürich hatten sich geweigert, sogenannte Sterbebegleitungen in Wohn- und Industriegebieten zuzulassen. Als die Organisation auf ein Hotelzimmer auswich, drohte der Hotelbesitzer mit einer Klage.

Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz ebenso wie in Deutschland nicht erlaubt. Die Schweiz verfügt jedoch über eines der weltweit liberalsten Gesetze zur passiven Sterbehilfe. Ein Arzt kann einem unheilbar Kranken ein tödliches Gift verschreiben, dieser muss die Dosis jedoch eigenständig zu sich nehmen.

Dignitas stellt Sterbewilligen, die nachweislich unheilbar krank sind, entsprechende Medikamente zur Verfügung. Ein großer Teil der Klientel kommt aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland. In Hannover hatte der Schweizer Verein 2005 eine deutsche Organisation gegründet und damit bundesweit Proteste ausgelöst.

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