Vor vier Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh gefesselt in einer Zelle in Dessau. Nun fällt das Urteil. An eine Bestrafung glaubt niemand mehr.
Draußen, vor dem Eingang des Landgerichts Dessau, hatten sich an diesem Morgen wieder einmal Demonstranten eingefunden, nicht so viele wie damals, im Frühjahr 2007, als alle noch dachten, dieser Prozess könnte in ein paar Wochen beendet sein.
Demonstrationen begleiteten den Prozess um den Tod von Oury Jalloh. (© Foto: dpa)
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Ein knappes Dutzend mochte es sein; die Protestierenden hielten ein Transparent aufgespannt, auf dem stand "Oury Jalloh - in Afrika verfolgt, Asyl verweigert, gefesselt, verbrannt", und darunter, in großen roten Lettern: "Anklage wegen Mord". Dazu skandierten sie "Oury Jalloh, das war Mord".
Drinnen, im Gerichtssaal, waren die Presseplätze zum ersten Mal seit langer Zeit wieder vollbesetzt. Etliche Journalisten waren von weither angereist, denn an diesem Tag, so war es angekündigt, sollte Staatsanwalt Christian Preissner sein Plädoyer halten.
Man wartete, eine Viertelstunde, eine halbe Stunde. Niemand erschien. Kein Angeklagter, kein Staatsanwalt, kein Nebenklägervertreter, kein Gericht. Dann, nach 40 Minuten, kam die Protokollführerin und verkündete: "Der Termin ist abgesagt." Keine weitere Erklärung.
Staatsanwalt Preissner ließ sich kurz im Saal blicken, er war kreidebleich, beantwortete keine Fragen. Die Nebenklagevertreter Ulrich von Klinggräff und Regina Götz, sonst stets auskunftsbereit, erklärten, es habe ein Gespräch mit dem Gericht stattgefunden, über dessen Inhalt sie nichts sagen dürften. Von den Mitgliedern der 6. Strafkammer war an diesem Tag nicht einmal eine Nasenspitze zu sehen.
Das war am vorigen Dienstag, es war der 59. Prozesstag nach einer Verhandlungsdauer von 20 Monaten, und wer diesen Prozess über lange Zeit hinweg beobachtet hat, der war nur mäßig überrascht von diesem grob ungehörigen Umgang des Gerichts mit der Öffentlichkeit. Manfred Steinhoff, der Vorsitzende Richter der 6. Strafkammer, ist ein Herr von etwas sprunghaftem Temperament; er hat in den zurückliegenden Monaten schon gelegentlich zu erkennen gegeben, dass er die Anwesenheit des Publikums nicht unbedingt als Bereicherung empfindet.
Verhandlung in schwierigen Umfeld
Natürlich muss man in Rechnung stellen, dass der Prozess um den Tod des Afrikaners Oury Jalloh in einem schwierigen Umfeld stattfindet. In keinem anderen Bundesland hat es in den letzten Jahren so viele Übergriffe auf Ausländer und wirkliche oder vermeintliche "Linke" gegeben wie in Sachsen-Anhalt. Nirgendwo sonst gab es so viele Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Polizei und Justiz bei der Verfolgung von Straftätern aus dem rechtsextremen Bereich systematisch nachlässig vorgehen.
Und dann verbrennt ein dunkelhäutiger Asylbewerber, an Händen und Füßen angekettet, in der Gewahrsamszelle im Keller des Polizeireviers in Dessau, und es dauert mehr als zwei Jahre, bis die Justiz einen Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Gang bringt, die möglicherweise für den Tod des 23 Jahre alten Mannes aus Sierra Leone verantwortlich sind.
Das erregte naturgemäß Verdacht. Eine äußerst rührige "Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh" ließ Menschenrechtsbeobachter bis aus Südafrika einfliegen, drei Berliner Anwälte, mit allen Wassern ihres Berufsstandes gewaschen, übernahmen die Vertretung der Nebenkläger, des Vaters, der Mutter und eines Bruders des Verstorbenen.
Auch die andere Seite, die Rechtsextremen, schickte ein paar Leute in den Prozess, die sich zwar unauffällig benahmen, aber durch ihre bloße Anwesenheit bei den Jalloh-Freunden Anstoß erregten. Diese unterstellten dem Gericht von vornherein, es wolle die aus ihrer Sicht mörderische Untat der Dessauer Polizei unter den Teppich kehren, die anderen, die Rechten, geißelten das Verfahren auf den einschlägigen Internetseiten als "Schauprozess" des Linkskartells gegen aufrechte deutsche Polizeibeamte.
Man kann nachvollziehen, dass ein Richter bei solcher Begleitmusik gelegentlich die Contenance verliert, zumal wenn er es mit Zeugen zu tun hat, die nicht immer über jeden Zweifel erhaben sind. Polizisten haben meist eine ausgesprochene Scheu, einen der ihren zu belasten.
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Trotz Kälte genug Strom
Leider haben Sie immer noch nicht verstanden, bzw. wollen nicht verstehen, bzw. verdrängen die Tatsachen.
Nicht die Ausländer haben ein Problem mit den DDR-lern, sondern die DDR-ler haben ein Problem mit den Ausländern! So schwer zu verstehen? Wenn ich jetzt ähnlich gelagerte Fälle aus meinen 13 Jahren DDR-Aufenthalt hier veröffentliche, meint ein anderer Kommentator, zumindest nehme ich an, das Sie nicht unter zwei Nick-Names schreiben, dass er hier im Kummerkasten gelandet wäre. Ca. 2 Dutzend Mordanschläge habe ich überlebt, dank meiner guten Karateausbildung. Andere hatten weniger Glück und sehen das Gras von unten wachsen. Zitate von Jugendlichen: Du Wessischwein, wir werden schon noch dafür sorgen, dass du eines Tages im Straßengraben liegst. Mehr möchte ich wegen der Zensur nicht schreiben.
Sie werden von mir keinen einzigen Kommentar finden, dass ich den Frustrierten, von Neid besessenen DDR-lern einen Vorwurf mache. Aber der Justiz, die sämtliche Übergriffe bagatellisierte und mich sogar noch dafür verurteilte, weil ich mich nicht abmurksen lassen wollte. Diese Polizisten, Staatsanwälte und Richter haben in einem Gerichtssaal nichts verloren!! Die gehören in eine geschlossene Anstalt. Die Jungs auf der Strasse wollen halt auch mal a bissl abfackeln, wie ihre Vorbilder!!
uiuiui.... Sie wollen also die Mauer wieder.
Na denn sollten wir glaube ich nicht weiter diskutieren. Ich glaube auf diesem Niveau werden wir nicht auf einen Nenner kommen!
Sie werfen der Polizei und Justiz im Osten Diskriminierung von Westlern vor und fällen damit Pauschalurteile gegen alle Ostler? Das ist doch wohl in etwas das Gleiche, was Sie "denen" vorwerfen...
Ein Fall aus der Praxis, hab ja genügend Auswahl: Ich konnte mehreren Personen einen Meineid nachweisen und erstattete Anzeige. Die Chemnitzer Sta.schaft stellte mit der Begründung das Strafverfahren ein, dass ich den Meineidschwörern erst mal nachweisen müsste, dass diese sich dessen bewusst waren, dass sie mich durch einen Meineid strafrechtlich belasten.
Was solls, da hilft nur ne Mauer, 5 m höher als die alte.
"Ein Richter kann nicht nach Gefühl entscheiden, sondern er muss die Zeugenaussagen und die anderen Ermittlungsergebnisse (auch wenn sie falsch oder ungenügend sind) in seine Entscheidung einbeziehen."
Genau das meine ich! Wie gesagt, ich will nicht dass da jemand geschont wird, wenn er Unrecht begangen hat!
Was mich wundert ist, warum die Presse schreiben kann, dass die Aussagen erlogen sind!? Diese Frage meine ich nicht rhetorisch, sondern ernst. Gibt es Beweise (!!) für andere Darstellungen und dass die Aussagen nicht korrekt sind? Waren die Polizisten bei den Aussagen nicht vereidigt und kann man dann wenn solche Beweise vorlägen die Beamten, welche falsche Aussagen unter Eid gemacht haben, nicht ihrerseits anklagen!?
Wenn es tatsächlich Beweise und Belege für die Unwahrheit der Aussagen gibt, wieso kommen die in einer solchen Verhandlung nicht auf den Tisch, wenn doch selbst der Richter an den Aussagen zweifelt? Solange es keine Beweise gibt, kann ein Gericht nicht anders handeln!
Wenn all das jedoch zutrifft, dann stimme ich Ihnen zu, dann sollten diese Beamten in Deutschland keinen Dienst mehr tun, sondern auf die andere Seite der Gitter wandern.
In unserer Tageszeitung war der Bericht etwas ausführlicher. Das Gericht war bemüht, die Wahrheit zu finden, dies blieb jedoch ohne Erfolg, da 63 Zeugen, die meisten Polizisten gelogen oder geschwiegen haben. Der Richter war daher in seiner Begründung nicht zuimperlich, er nannte dieses Urteil auch kein Urtei, sondern ein Ende des Verfahrens und er hoffe, dass er so etwas nie mehr erleben müsse. Bei den Freisprüchen berief er sich darauf, nicht irgendetwas herausgefunden zu haben. Es habe vielmehr an der Schlamperei und Unfähigkeit während der Ermittlungen gelegen und am Mauern und Lügen der Polizisten als Zeugen im Prozess. Alle Beamten die hier gelogen haben, sind eigentlich Beamte die in diesem Land nichts mehr zu suchen haben.
Also in diesem Fall kann die Justiz nichts dafür. Es liegt allein daran, dass aus falscher Kollegschaft oder auch aus Angst vor Üebrgriffen anderer Kollegen, hier absichtlich der wahre Sachverhalt vertuscht wurde. Ein Richter kann nicht nach Gefühl entscheiden, sondern er muss die Zeugenaussagen und die anderen Ermittlungsergebnisse (auch wenn sie falsch oder ungenügend sind) in seine Entscheidung einbeziehen.
Aber Hut ab vor dem Richter, solche bräuchte man mal öfters.
Danke Bimbala für diesen tollen Kommentar.
Paging