Prozess um intime Aufnahmen:Polizistin wollte Skibbe erpressen

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Im Prozess gegen eine Polizistin, die Michael Skibbe erpressen wollte, hat die Angeklagte gestanden. Der Fußballtrainer muss nun nicht vor Gericht erscheinen.

Im Prozess wegen eines Erpressungsversuchs gegen den ehemaligen DFB-Trainer Michael Skibbe haben die beiden Täter, eine Polizistin und ihr Lebensgefährte, am dritten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt.

Michael Skibbe: (Foto: Foto: AFP)

Sie habe das Handy des prominenten Trainers von ihrem Freund bekommen, sagte die derzeit suspendierte 33-jährige Beamtin am Donnerstag dem Düsseldorfer Landgericht. Darauf seien intime Privatfotos gewesen. Ihr Lebensgefährte habe Spielschulden in sechsstelliger Höhe angehäuft. Als ihr Freund und ihre gemeinsame Tochter deswegen bedroht worden seien, sei man auf die Idee gekommen, den Prominenten mit der Veröffentlichung der Fotos zu erpressen. Mit dem Geld sollten die Schulden bezahlt werden.

Das sei ein spontaner Entschluss gewesen, sagte die Angeklagte. Sie habe Angst um ihre Tochter gehabt. Vor der geplanten Geldübergabe habe man am vereinbarten Treffpunkt eine halbe Stunde gewartet und sich dann entschlossen: "Wir lassen die Sache." Sie hätten das Handy in einen Abfalleimer geworfen und seien ohne Geld davongefahren. Das Handy habe ihr Lebensgefährte auf dem Gebrauchtwagenmarkt am Essener Autokino für 50 Euro gekauft. Dem prominenten Opfer war sein Handy gestohlen worden, auf dem intime Fotos gespeichert waren.

Nach dem Diebstahl sollen die Polizistin und ihr Freund den Trainer angerufen und 160.000 Euro dafür verlangt haben, dass sie die Fotos nicht an die Presse weitergeben. Das Opfer schaltete die Polizei ein, ging zum Schein auf die Forderung ein und vereinbarte einen Termin für eine Geldübergabe. Am vereinbarten Treffpunkt in einem Wuppertaler Industriegebiet hatte das Duo dann aber das Handy dort abgelegt und ohne Geld das Weite gesucht.

Die Verteidiger werten dies als freiwilligen "Rücktritt vom Versuch", mit dem die Angeklagten straffrei ausgehen könnten. Sollte die Erpressung aber nur abgebrochen worden sein, weil die Angeklagten von der Observation Wind bekommen hatten, droht ihnen eine Verurteilung wegen versuchter Erpressung.

Skibbe, der bisher an keinem Verhandlungstag zugegen war, muss nun nicht vor Gericht erscheinen.

© sueddeutsche.de/dpa/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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