Prozess gegen Berliner Wirt:Tod nach 45 Gläsern Tequila

Lesezeit: 1 min

Wettsaufen mit Todesfolge: Ein Schüler starb bei dem Versuch, einen Kneipenwirt unter den Tisch zu trinken. Jetzt muss sich der Gastronom vor Gericht verantworten.

Im Prozess um ein Tequila-Wetttrinken hat der angeklagte Berliner Kneipenwirt die Verantwortung für den Tod eines 16-jährigen Schülers übernommen. "Es war falsch ohne Wenn und Aber", hieß es in einer Erklärung, die die Verteidigerin des 28-jährigen Wirtes zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht vorlas.

Tequila gegen Wasser: 2007 ist ein Schüler an den Folgen eines Trinkwette gestorben - jetzt steht der Wirt vor Gericht. (Foto: Foto: dpa)

Er habe nicht mit dem Tod des Jungen gerechnet und ihn auch nicht gewollt. Er bedaure und bereue das Wetttrinken.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gastwirt Körperverletzung mit Todesfolge vor. Er soll 2007 einen Gymnasiasten zu einem perfiden Spiel animiert haben: 45 Tequila gegen Wasser.

Der Gymnasiast schluckte einen Schnaps nach dem anderen, während der Kneipenwirt selbst nur Wasser trank. Der Schüler ahnte nichts von der Täuschung. Mit mehr als vier Promille im Blut fiel er ins Koma.

Personal und Gäste kümmerten sich um den Bewusstlosen und alarmierten die Feuerwehr. Vier Wochen später starb der Schüler im Krankenhaus. Der Junge bezahlte den Versuch, einen Kneipenwirt unter den Tisch zu trinken, mit dem Leben.

Es war die Zeit des Booms der Flatrate-Parties. "Wettsaufen bis der Arzt kommt", titelten die Blätter später. Der Fall schockierte Deutschland. Er löste eine Debatte über Alkoholmissbrauch aus.

Zunächst hatte der Wirt behauptet, dass der Junge nur Bier getrunken habe. 2007 wurde seine Kneipe geschlossen.

Darüber hinaus soll der Wirt laut Anklage zudem zwischen 2005 und 2007 als Gaststättenbetreiber in 173 Fällen gesetzeswidrig alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche verkauft haben.

Die an der Trinkwette beteiligten Jugendlichen waren im November vergangenen Jahres mit einer vergleichsweise milden Strafe davongekommen. Eine Jugendkammer des Landgerichts verurteilte zwei der Angeklagten zur Ableistung eines sozialen Trainingskurses. Ein weiterer Jugendlicher wurde vom Vorwurf der Beihilfe zur Körperverletzung freigesprochen.

© sueddeutsche.de/dpa/hai/plin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: