Peggy-Prozess:Angeklagter Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht Hof hält den 26-jährigen geistig Behinderten für den Mörder der kleinen Peggy Knobloch. Wegen des erwiesenen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen wird er in der Psychiatrie untergebracht.

Die Jugendkammer schloss sich in dem reinen Indizienprozess damit am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Der Gastwirtssohn hat nach Überzeugung des Gerichts die Schülerin aus dem oberfränkischen Lichtenberg am 7. Mai 2001 getötet, um einen vorausgegangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen.

Von der kleinen Peggy Knobloch fehlt bis heute jede Spur. Es wurde keine Leiche gefunden und Zeugen wollen das Mädchen noch lebend in der Türkei gesehen haben. (Foto: Foto: AP)

Der seit einer frühkindlichen Gehirnhautentzündung behinderte Hilfskellner hatte die Tat zunächst gestanden, wenig später jedoch seine Aussagen widerrufen. Die Ermittler fanden bislang jedoch weder eine Leiche, noch Spuren oder Zeugen eines Verbrechens.

Die Kammer hatte deshalb ihr Urteil weitgehend auf das frühere Geständnis und auf Zeugenaussagen stützen müssen. Zusätzlich erschwert war die Wahrheitsfindung durch Berichte von Zeugen, die Peggy in den vergangenen Monaten lebend gesehen haben wollen.

Nach Aussage eines Sachverständigen hatte der Angeklagte trotz seiner Minderbegabung gewusst, dass er einen Menschen nicht töten dürfe. Eine Schuldunfähigkeit sei in diesem Fall ausgeschlossen. Dieser Auffassung hatte sich das Gericht in dem 26 Verhandlungstage dauernden Verfahren angeschlossen.

Das eindrucksvollste Beweismittel der Staatsanwaltschaft für ihre Mordthese ist ein Video, auf dem Ulvi K. die Tat gestand und mit Ermittlern rekonstruierte. Der Verdächtige zeigte, wie er Peggy durch die Straßen von Lichtenberg hinterher rannte, das weinende, gestürzte Kind einholte und mit der Hand erstickte: "Ich habe ihr den Mund zugehalten, bis ihr die Augen zugefallen sind", sagt Ulvi K. in dem Film, "es waren zehn Minuten." Der Staatsanwalt hatte das Geständnis in seinem Plädoyer glaubhaft und nachvollziehbar genannt. Der Angeklagte hatte es widerrufen.

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