Patente:Neues vom Klo-Atmer

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Erfinder weltweit melden die kuriosesten Dinge zum Patent an: Im Angebot sind Erfindungen wie der Klo-Atmer, die Wiedergeburt oder die Fischschädeldach-Einschlagvorrichtung.

Roland Preuß

Nicht einmal die Wiedergeburt ist mehr kostenlos. Zumindest, wenn es nach George Knauer und dem amerikanischen Patentamt geht. Dort hat der Mann aus Florida den "Prozess der Wiedergeburt" als Erfindung angemeldet. Er genießt damit vorerst Rechtsschutz und kann auf Lizenzgebühren für jeden reinkarnierten Amerikaner hoffen.

Möglicher Quell von Frischluft bei Feueralarm: Die Toilette. (Foto: Grafik: sueddeutsche.de)

Die Erfindung beruhe auf der "Kombination von Einsteins Relativitätstheorie und Newtons Zweitem Physikalischem Gesetz", heißt es knapp, aber selbstbewusst in den Unterlagen. Hätten ja auch schon andere drauf kommen können.

Der Geniestreich von Knauer, der sich auch George Knauer III. nennt, sorgt selbst bei erfahrenen Patentprüfern wie Thomas Vogel noch für Erstaunen. "Das ist schon nicht mehr kurios zu nennen", sagt der Mitarbeiter des Europäischen Patentamts in München.

Knauers Antrag war vor kurzem in die Datenbank der Behörde aufgenommen worden. Durch den weltweiten Datenaustausch soll gewährleistet werden, dass nicht mehrere Menschen gleichzeitig ähnliche Erfindungen zum Patent anmelden.

Unter Vogels Kollegen machte der Antrag von Knauer rasend schnell die Runde. So geht es mit vielen Patenten aus den USA, denn dort wird der Phantasie mehr Freiraum gelassen als in Europa. In Amerika darf alles angemeldet werden, was "zum Wohle der Menschheit" erfunden wurde, die Europäer akzeptieren nur technische Neuerungen. Wird das Patent anerkannt, so erlangt der Inhaber ein Recht auf Lizenzgebühren, die er mit möglichen Nutzern frei aushandeln darf.

Malerei mit Hilfe eines Baby-Hinterns

Dem Wohle der Menschheit dient demnach auch die neue Kunstform einer Amerikanerin. Sie darf für Malerei mit Hilfe eines Baby-Hinterns ein Erfinder-Entgeld fordern. Bei der frühkindlichen Po-Art wird der Nachwuchs in eine flache Farbschüssel getaucht und dann auf Papier oder Leinwand gedrückt.

Doch selbst auf technischem Gebiet habe die neue Welt viel zu bieten, räumt Vogel ein. Da wäre etwa der Treibhaushelm. Die Konstruktion besteht aus einer luftdichten und durchsichtigen Kopfbedeckung, in die einige Kakteen gehängt werden. Laut Patent-Anmelder ermöglichen diese dem Träger, auch ohne Sauerstoff in der Außenluft zu überleben. Durch ihre Photosynthese sollen die Pflanzen die notwendige Atemluft liefern. Zum Kassenschlager wurde der Helm allerdings nicht.

"Frischluft" im Rohrsystem

Auch ein weiterer Geistesblitz zum Thema Atmen machte seinen Urheber bisher nicht reich. Das Frischluftgerät des Kaliforniers William Holmes soll Menschen bei Feuer in verrauchten Wohnungen das Leben retten. Laut Holmes müssen sie dazu lediglich einen Schlauch in eine Toilette einführen und die tief im Rohrsystem vorhandene "Frischluft" einatmen. Wenn diese nicht frisch sein sollte, könne ein Filter in den Klo-Atmer eingebaut werden, erklärt er.

In einigen Fällen sind solche Patente allerdings abgelaufen, bevor sie eine Breitenwirkung entfalten konnten. Dazu zählt die Schlafhilfe für Sitzende aus New York. Sie besteht aus mehreren Styroporformen, die der Ermüdete so auf den Oberschenkel schichtet, dass er vornüber gebeugt schlummern kann. Die Erfindung lasse sich mittlerweile ohne Lizenzgebühren nutzen, sagt Vogel. Spätestens nach 20 Jahren läuft ein Patent aus.

Genug Auswahl

Bei Vogels Kollege David Ellis sind kuriose Patente heiß begehrt. Der Brite sammelt die originellsten Erfindungen für die Hauszeitschrift des Münchner Patentamts. Auswahl hat er genug: Allein 2004 gingen mehr als 178.000 Anmeldungen ein, Millionen bestehender Patente lagern im Archiv des Hauses.

Bei jedem Antrag müssen die Patentprüfer kontrollieren, ob es die Erfindung bereits gibt, ob sie schon bekannt ist und ob sie tatsächlich eine neue Technik darstellt. "Für den Sinn oder den wirtschaftlichen Erfolg sind wir nicht verantwortlich", sagt Ellis.

Für den Mann aus Nordrhein-Westfalen, der die "Fischschädeldach-Einschlagvorrichtung" patentieren ließ, hätte es sonst auch wohl schlecht ausgesehen. Die Maschine muss Anfang der neunziger Jahre eine echte Neuheit gewesen sein.

Nach dem Vorbild der Guillotine

Das Gerät ermöglicht es, mit einem herabfallenden Gewicht nach dem Vorbild einer Guillotine Fischköpfe zu zertrümmern. Gerade für "einarmige Angler" sei dies äußerst praktisch, schreibt der Konstrukteur. "In der Praxis auftretende Schwierigkeiten beim Einschlagen des Schädeldaches" blieben dem Nutzer erspart. Das überzeugte im Patentamt.

Beim Thema Wiedergeburt geben sich die Patentprüfer aus München hingegen skeptisch. Eine Anmeldung sei nur denkbar, wenn die technische Machbarkeit der Erfindung dargelegt werde, sagt Ellis.

Lizenzfreie Wiedergeburt in Europa weiter möglich

Und sein Kollege Vogel gibt zu bedenken, dass der Name George Knauer III. darauf hindeute, dass Knauer die Reinkarnation bereits mehrfach angewendet habe. Damit sei die Methode jedoch bereits genutzt worden und eine Anmeldung als neues Patent nicht erlaubt. Eine lizenzfreie Wiedergeburt dürfte also zumindest in Europa weiter möglich sein.

© SZ vom 10.09.05 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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