Neues aus der EU:Jagertee heißt jetzt "Hüttentee"

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Die Würde des Jagertees ist unantastbar - deshalb muss er, der EU sei Dank, anders heißen, etwa "Hüttentee". Derlei Normen machten aus Marillenmarmelade Aprikosenkonfitüre - und aus "Ganslfleisch" ein "Gänsefleisch in Aspik".

Hans Kratzer

Irgendwann im 19.Jahrhundert haben frierende Jäger in einer österreichischen Berghütte kochendes Teewasser mit einem Obstler und mit Kräutern gestreckt. Das war gleichsam die Geburtsstunde des Jagertees, der sich seither beim feierfreudigen Volk großer Beliebtheit erfreut.

Vor allem auf den Skihütten trägt das hochprozentige Getränk erheblich zur Hebung der Laune und der Unfallzahlen bei, und im Übrigen lässt sich damit Geld verdienen - auch wenn sich nicht jeder Jagertee mitsamt seinen Ingredienzien Rum, Zimt und Zucker durch geschmackliche Raffinesse auszeichnet.

Weil der Jagertee längst auch die deutschen Skipisten und Weihnachtsmärkte erobert hat, ist aus dem Blick geraten, dass der Trunk ein ur-österreichisches Produkt ist. Für die deutschen Hersteller hat das jetzt schmerzliche Folgen.

Wenn das EU-Parlament in der kommenden Woche die neue Etikettierungsrichtlinie für Spirituosen verabschiedet, dann wird Österreich künftig die weltweit einzige Quelle für Jagertee sein. Die deutschen Hersteller aber dürfen ihr Getränk künftig nur noch "Hüttentee" nennen, auch wenn es sich inhaltlich nicht vom österreichischen Jagertee unterscheidet.

"Unser Jagertee muss unantastbar bleiben", sagt Bruno Mayer, Sprecher der österreichischen Nahrungs- und Genussmittelindustrie. "Dagegen war politisch nichts zu machen", sagt der CSU-Wirtschaftsexperte im Europaparlament, Alexander Radwan (CSU).

Tatsächlich haben die Österreicher die Weichen für ihr Jagertee-Monopol bereits vor Jahren gestellt, als sie sich die drei Begriffe Jagertee, Jagatee und Jägertee in ihrem EU-Beitrittsprotokoll festschreiben ließen. Diesen Passus kann nicht einmal eine EU-Richtlinie aushebeln.

Die Deutschen sollten sich freilich nicht grämen. Immerhin schützt die EU-Spirituosenverordnung auch eine Reihe ihrer Produkte, etwa den Bayerischen Gebirgsenzian und den Fränkischen Obstler. Auch für viele Nahrungsprodukte ist der Herkunftsschutz beantragt, so für die Münchner Weißwurst. Demnach dürften sich nur noch in München hergestellte Weißwürste "Münchner Weißwürste" nennen.

Dem Fleischerverband gefällt das aber gar nicht, weshalb Brüssel von der Beschlussfassung über die Münchner Weißwurst vorerst noch verschont ist, bis das Patentgericht den Streit geklärt hat. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass EU-Regelungen und -verordnungen im Agrar-, Spirituosen- und Lebensmittelsektor niemals eindimensional beurteilt werden dürfen.

Ein anderer Fall ist der seit 2001 geltende Herkunftsschutz für bayerisches Bier, gegen den wiederum die holländischen Bavaria-Brauerei klagt, die gemäß ihrem Namen ebenfalls bayerisches Bier vertreiben will.

Sicher ist nur, dass neue EU-Regelungen stets von Protesten begleitet sind - wie vor einigen Jahren, als die Wachauer Marillenmarmelade aus Definitionsgründen auf einmal Aprikosenkonfitüre heißen sollte, wozu es dann doch nicht kam.

Weniger Fortune hatten die Metzger aus dem Bayerischen Wald, die seit Menschengedenken das schwartige Regionalprodukt "Glaslfleisch" verkaufen. Vor zwei Jahren stellte sich heraus, dass die Mundart-Bezeichnung gegen die Deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung verstößt. Jetzt muss auf dem Deckel "Schweinefleisch in Aspik" stehen.

Die Österreicher waren auch hier schlauer. In ihrem EU-Beitrittsprotokoll ließen sie sich nicht nur den Jagertee, sondern viele weitere regionale Küchenbegriffe vertraglich sichern.

© SZ vom 14.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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