Die Tat schockierte Deutschland: Rund sieben Monate nach dem Tod der damals erst 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal O. beginnt in Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder - ihren Bruder.
Ahmad O. missbilligte den Lebensstil seiner Schwester. Er schlug sie. Genau wie sein Vater. Und andere Familienmitglieder.
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Tödlicher Drang nach Freiheit: Morsal O. mit ihrer Schwägerin auf einem undatierten Foto (© Foto: ddp)
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Am 15. Mai soll die Wut endgültig in tödlichen Hass umgeschlagen sein. Der 24-Jährige ist angeklagt, seine Schwester Morsal wegen angeblich unzüchtigen Lebenswandels mit 23 Messerstichen ermordet zu haben. Er soll sie in der Tatnacht zu einem Parkplatz bestellt haben und ohne Zögern zugestochen haben. Wieder und wieder. Er habe seine Schwester gezielt in einen Hinterhalt gelockt und heimtückisch erstochen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn. Die Anklage führt 33 Zeugen und drei Sachverständige auf.
Und der Prozess beginnt mit einem Streit:. Die Anwälte des Angeklagten lehnten den psychiatrischen Gutachter, den das Gericht bestellt hatte, als befangen ab. Der Mann habe "eine offensichtlich aggressive und feindselige Grundhaltung gegenüber dem Angeklagten", sagte ein Anwalt. Der Experte wies den Vorwurf zurück.
Im Vorfeld sprach der Anwalt von einer affektähnlichen Impuls-Tat seines Mandanten. Dieser sei einem weiteren Gutachten zufolge psychisch krank und vermindert steuerungsfähig. Das Verbrechen habe "nichts mit dem zu tun, was man landläufig unter dem Begriff Ehrenmord versteht".
Die Eltern hatten sich nach der Tat von Ahmad distanziert. Der Vater räumte in einem Gespräch mit dem NDR-Fernsehen ein, die Familie sei mit Morsals Lebensstil nicht einverstanden gewesen. Die Tat sei jedoch nicht von der Familie geplant gewesen.
Die Tat im Hamburger Stadtteil St. Georg hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Diskussion über die Integration von Einwanderern ausgelöst. Das Verfahren soll voraussichtlich bis Februar dauern.
In dem Mordprozess muss sich der Angeklagte auch wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verantworten, weil er Morsal schon 2006 und 2007 mehrmals zusammengeschlagen und mit dem Tod bedroht haben soll. Ahmad O., der als Geschäftsführer in einem Autohandel arbeitete, ist bei der Kripo als Intensivtäter registriert. 2001 fiel er erstmals wegen Diebstahls auf, es folgten mehrere Körperverletzungen.
Der Prozess wird ein Licht darauf werfen, wie isoliert das Mädchen in der Familie war: Über ihren Lebensstil soll es offenbar lange Streit gegeben haben. Auch andere Verwandte sollen die Jugendliche misshandelt haben. Erst wenige Tage vor der Tat soll der Vater sie verprügelt haben.
Sie war vor ihrem Tod mehrfach in Jugendschutzeinrichtungen geflohen, aber nach kurzer Zeit stets zur Familie zurückgekehrt. Das Mädchen hatte Opferschutzangebote abgelehnt und unter Berufung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht ausgesagt.
Nach ihrem Tod waren Polizei, Schule und Behörden scharf kritisiert worden. Sie hätten nicht genug für ihren Schutz getan, hieß es. Morsals Familie war Medienberichten zufolge in den neunziger Jahren auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Afghanistan nach Hamburg gekommen.
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(sueddeutsche.de/dpa/grc/hai)
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... unterscheidet sich durch die Mordmerkmale. Mir ist immer wieder unerklärlich, wie bei Tötungen, die darin begründet sind, dass eine männliche Person den freiheitlichen Lebensstil einer weiblichen Person nicht tolerieren kann, überhaupt die Frage aufkommen kann, ob es sich um Mord oder um Totschlag handelt. Jemanden das Lebensrecht abzusprechen, nur weil sie Miniröcke trägt und mit Männern flirtet ist ja wohl niederer Beweggrund genug!
@ Diaula
"Glauben Sie bloss nicht, ein ganz ordinärer 'deutscher' Mord (aus Eifersucht, aus Rache, aus politischen Gründen, aus finanziellen Motiven) sei angenehmer, tolerabler , gesitteter oder humaner als ein sogenannter 'Ehrenmord' eines Moslems."
Nein, eben nicht. Mord ist Mord, das Motiv kann niemals "ehrbar" sein. Der Begriff "Ehrenmord" suggeriert aber genau das, so als sei die grausame Tat eine Kurzschlusshandlung zur Wiederherstellung der verletzten Ehre des armen Mannes, dessen Zugehörigkeit zu einem "anderen Kulturkreis" allein schon mildernde Umstände rechtfertigten... Wenn ich das nur schreibe, geht mir der (imaginäre) Hut hoch!
Der "Ehrenmord" ist das Paradebeispiel für Unehre.
vor der Aufenthaltsbewilligung einen Vertrag hinhalten: Ich werde alle Gesetze der Republik . . . . . . wahrnehmen und beachten. Ort, Datum Unterchrift.
Schön das wir uns hier mal einig sind, was das für eine Tat ist aus welcher Ecke sie kommt und was man machen müßte, Preventiv und danach wenns zu spät ist.
JJetzt müssen wir nur noch Leute wählen die das auch verstehen und in 10 Jahren wen so jemand Kanzler ist wirds VIELEICHT besser. Leider kenne ich niemanden der das öffentlich und vor Kameras sagen würde (der letzte ist ohne Falschirm aus einem Flugzeug gesprungen worden).
Also zählt nicht auf die Politik die lässt das eigene Land, Volk, Kultur schon lange im Stich.
Der Konjunktiv "wäre" ist unangebracht. Es muss heissen "Wenn dem so ist...". Realitäten sind dazu da, dass man sich ihnen stellt.
Never be contrary to facts.
Natürlich kann man politische Flüchtlinge aus diesen Ländern aufnehmen, aber man darf dann nicht so integrativ blauäugig sein, dass diese Flüchtlinge in grenzenloser Dankbarkeit einfach ihre überlieferten und gelebten Wertvostellungen über Bord werfen.
Der Begriff Toleranz wird da zu schwammig, vor allem zu einseitig interpretiert.
Richtig wäre in meinen Augen, dass man eindeutige Vorgaben macht.
Etwa: Unserer Gesellschaft ist bewusst, dass die Wertvorstellungen ihrer Gesellschaft in vielen Bereichen mit den unseren nicht übereinstimmen. Sie geniessen hier ein Gastrecht und sind verpflichtet die Gesetze und Rechte des Gastlandes einzuhalten, auch wenn sie ihrem rechtsempfinden widersprechen. Sollten Sie ihr Gastrecht missbrauchen und unsere Gesetze nicht achten, wird ihnen in schweren Fällen (z.B....) dieses Recht entzogen.
Das versteht eigentlich jeder. Vor allem in muslimischen Gesellschaften ist das Gastrecht ein sehr hohes Gut. Es ist ausserhalb der Vorstellung, dieses Recht dort zu missbrauchen, es scheint aber auch eindeutigere Regeln diesbezüglich zu geben.
Wenn die Regeln hier nicht so eindeutig klargemacht, oder zu lasch gehandbabt werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn mit Verachtung darauf geblickt wird.
Paging