Kindsmörder als Opfer: Erneut prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Folterklage Magnus Gäfgens, der den Bankierssohn Jakob von Metzler getötet hat.
Der Fall des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen kommt nun zum zweiten und letzten Mal vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Große Kammer des Gerichts verhandelt von diesem Mittwoch an über die Klage Gäfgens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Darin wirft der Mörder des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler dem deutschen Staat vor, ihm sei im Rahmen der Ermittlungen Folter angedroht und anschließend ein faires Verfahren verweigert worden.
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Magnus Gäfgen: Sein Fall beschäftigt erneut ein EU-Gericht. (© Foto: dpa)
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In dem Verfahren vor dem EGMR zur Folterdrohung der Frankfurter Kripo geht es um die Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In Artikel 3 heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Artikel 6 gewährleistet ein faires Verfahren, das jeder Person zustehe.
Die beteiligten Parteien haben an diesem Mittwoch ihre Rechtsauffassung vorgetragen. Die entscheidenden Beweise für die Verurteilung Gäfgens seien durch die Folterdrohungen der Polizei erpresst worden, sagte dessen Anwalt Michael Heuchemer. Sein Geständnis sei erzwungen und ein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Dem widersprach der Vertreter der Bundesregierung, Jochen Frowein. Gäfgen habe seine Tötungsabsicht vor Gericht gestanden. Die Beweismittel, darunter die Obduktionsergebnisse der Leiche des Kindes, seien nur benutzt worden, um das Geständnis Gäfgens zu bestätigen.
"Verfahren gegen Folter"
Der Gerichtshof hatte Gäfgens Klage im Juni 2008 zunächst abgelehnt. In ihrer damaligen Entscheidung erklärten die Straßburger Richter, die Folterandrohung durch den damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen Hauptkommissar sei eine unmenschliche Behandlung gewesen. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten.
Die deutschen Gerichte hätten "ausdrücklich und unzweideutig anerkannt", dass die Folterdrohungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt worden. Damit seien Gäfgens Nachteile ausgeglichen. Auch eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wurde vom EGMR verneint. Schließlich seien die Geständnisse, die Gäfgen unter Zwang ablegte, im Strafprozess nicht verwertet worden.
Gegen die Entscheidung des EGMR hatte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer erfolgreich Berufung eingelegt. Nun muss die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des Gerichts entscheiden. Die Entscheidungen der Kammer sind endgültig und für Deutschland bindend. Sollte die Bundesrepublik verurteilt werden, könnte das Strafverfahren gegen Gäfgen vor einem deutschen Gericht neu aufgerollt werden.
Menschenrechtsorganisation schaltet sich ein
"Es geht uns um weit mehr als nur einen Einzelfall", sagte Heuchemer. Der Prozess in Straßburg sei ein "Verfahren gegen Folter". Es sei schon als Erfolg zu werten, dass die Große Kammer den Fall nochmals behandele. Das Gericht sehe offenbar die grundsätzliche Dimension des Falls Gäfgen. Inzwischen ist der Klage gegen die Bundesrepublik auch die britische Menschenrechtsorganisation Redress beigetreten. Man habe sich eingeschaltet, um auf eine klare Definition von Folter zu drängen, die auch die Androhung von Folter einschließe, heißt es auf deren Webseite.
Der damalige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte am 27. September 2002 den elfjährigen Jakob in seine Wohnung gelockt und ermordet. Drei Tage später wurde er nach der observierten Lösegeld-Übergabe festgenommen. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Junge noch lebte. Da Gäfgen dessen Aufenthaltsort nicht verraten wollte, ließ Polizeivizepräsident Daschner ihm Schmerzen androhen. Danach gab Gäfgen den Ort an, an dem die Leiche des Kindes gefunden wurde.
Am 27. Juni 2003 wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Am 20. Dezember 2004 sprach das Frankfurter Landgericht Daschner der Anstiftung zur Nötigung schuldig, aber wegen "massiver Milderungsumstände" erteilte es nur eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar wurde wegen schwerer Nötigung verurteilt.
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(dpa/hai/vw)
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Wahr ist: Das einzige Land Europas mit dieser faschistischen Logik "Was Recht ist, entscheiden die korrupten Untersuchungsrichter der regierenden Sozis" ist zum Glück für alle anderen Länder SPANIEN. Da wäre eine Intervention des höchsten Gerichtes wohl angebracht. Aber diese Blödheiten um einen geständigen und rechtskräftig verurteilten Mörder zur nachträglichen Strafmilderung, eventl. noch mit Schadensersatz in Millionenhöhe für die bisherige Haftzeit - das geht auf keine Kuhhaut.....
@ JoJoGerstner: Staat und Bürger "Der Junge wurde von einem Bürger getötet. Gefoltert hat jedoch der Staat."
Gäfgen ist doch gar nicht gefoltert worden, ihm ist lediglich damit gedroht worden. Das ist doch ein gehöriger Unterschied!
Und die für die Folterdrohungen verantwortlichen Beamten sind ja auch deshalb zu recht verurteilt worden.
Dieser Kindesmörder und sein Anwalt würden m.E. halt gerne den Prozess neu aufrollen, damit ein milderes Urteil für Gäfgen dabei herauskommt, mehr nicht.
@fast Eddy:"Das Verfahren wird neu aufgerollt. Gäfgen wird (wie gehabt) wegen Mordes zu lebenslang verurteilt und obendrauf klatschen wir jetzt die Sicherungsverwahrung."
Gäfgen wurde doch seinerzeit doch bestimmt schon zur anschlißenden Sicherheitsverwahrung verurteilt, oder etwa nicht???
Grundsätzlich kann es keine Einschränkungen der Grundrechte geben.
Trotzdem finde ich es unheimlich schwer, mich gegen die Polizisten zu stellen, die Gäfgen damals bedroht haben. Kann denn einer von uns hier sagen, er würde dem Typen - in der gleichen Situation - nicht auch Prügel androhen um das Versteck des Kindes zu erfahren?
Ich glaube keiner könnte in einer solchen Situation seine Gefühle vollständig unterdrücken und jeder Familienvater wird das gleiche sagen.
Diese unverfrorene Dreistigkeit, die Gäfgen da an den Tag legt, macht mich wirklich sprachlos!
Ich hoffe inständig, daß der Prozess nicht nochmal neu aufgerollt wird.
Paging