Mark Medlock:Das pöbelnde Bobbelsche muss zahlen

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Ein Schuldeingeständnis? Ex-DSDS-Gewinner Mark Medlock hat seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen - und muss nun 56.000 Euro zahlen.

K. Haimerl

Mit den sogenannten Retorten-Superstars ist es ja so eine Sache. Von den meisten hört man schlichtweg gar nichts mehr. Alexander Klaws, seines Zeichens der erste unter den deutschen Superstars, hat es immerhin zu einer Rolle in einer unterirdisch kitschigen Seifenoper ("Anna und die Liebe") gebracht.

Teurer Start ins neue Jahr: Ex-DSDS-Gewinner Mark Medlock. (Foto: Foto: dpa)

Den einzigen, den man immer noch auf den ersten Blick als Ex-DSDS-Gewinner erkennt, ist Mark Medlock. Der Bohlen-Liebling gilt als die Personifizierung des deutschen Traums - vom Hartz-IV-Empfänger zum Superstar. Und er kokettiert mit seinem Image als "Ghetto-Hesse" ("Üsch liebe Eusch!"). Mit seinem seichten Hit "Summerlove" schaffte er es 2008 auf wundersame Weise tatsächlich von Null auf Eins in die Single-Charts.

"Und wieder geht ein erfolgreiches Jahr für Mark Medlock zu Ende", schreibt er auf seiner Webseite. Kein Wunder. Das Produkt Mark Medlock funktioniert über Dieter Bohlens Fließbandmelodien und Skandalschlagzeilen mit Koks und Keilereien; die Bobbelsche-Armee, wie sich die Medlock-Fans nennen, stehen voll hinter ihrem Idol.

Doch zum neuen Jahr kommt ihm der Spagat zwischen Prügelknabe und Schmusesänger teuer zu stehen: Mark Medlock muss zahlen. Insgesamt 56.000 Euro, bestätigt Michael Grunwald, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin.

Vergangenen November ist bekannt geworden, dass der Hesse einen 52-jährigen Computerfachmann in einem Saunaklub geschlagen, getreten und beleidigt hatte. Medlock ist schon des öfteren wegen seiner verbalen Wutausbrüche in die Schlagzeilen gekommen.

Nach dem Vorfall in der Sauna hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Klage gegen den ehemaligen Gewinner von "Deutschland sucht den Superstar" erhoben - wegen Körperverletzung und Beleidigung. Medlock sollte 140 Tagessätze zu je 400 Euro zahlen. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Weil er diesen jetzt zurückgezogen hat, ist der Strafbefehl rechtsgültig, sagt Michael Grunwald im Gespräch mit sueddeutsche.de.

Medlocks Opfer hatte sich bei der Auseinandersetzung Prellungen am Jochbein und Oberlippe und ein Hämatom unter dem linken Auge zugezogen. "Die beiden sind wohl aneinandergeraten, dann kam es zum Wortgefecht - und das führte zu einem Schlagabtausch", so Grunwald.

Warum sich die beiden gezofft haben, ist indes immer noch nicht bekannt. Oder, wie es Grunwald formuliert: "Ob sie sich nun darüber gestritten haben, dass der eine eine Zigarette wollte und der andere ihm diese nicht geben wollte oder ob sie sich über die Qualität von Dieter Bohlens Gesang in die Haare gekriegt haben, entzieht sich meiner Erkenntnis."

Möglich wär's. Und wenn man ehrlich ist, dann will man auch gar nicht so genau wissen, was Herrn Medlock dieses Mal auf die Palme brachte.

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