Lombardei:Piusbrüder fallen Anti-Moschee-Gesetz zum Opfer

Priesterweihe der Piusbruderschaft

Priesterweihen der Piusbruderschaft - wie hier 2011 im oberpfälzischen Zaitzkofen - erkennt Rom nicht an.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die reaktionäre katholische Gemeinschaft darf in ihrer Kirche im norditalienischen Seregno keine Gottesdienste mehr feiern. Schuld ist ein Gesetz der rechten Lega Nord.

Komplizierte Auflagen, ein strenger Behördenblick, ob denn das geplante Projekt auch ins Stadtbild passe: Welche Religion die rechtspopulistische Lega Nord mit ihrem Kultstättengesetz 2015 unter Druck setzen wollte, steht außer Zweifel. Das umstrittene regionale Regelwerk wurde schließlich als Anti-Moschee-Gesetz über die Grenzen der Lombardei hinaus bekannt.

Die Gemeinderäume, in denen nun seinetwegen in der Kleinstadt Seregno nicht mehr gebetet werden darf, gehören aber keineswegs einer muslimischen Glaubensgemeinschaft. Sondern den Piusbrüdern.

Die ultrakonservative katholische Gemeinschaft, die das Zweite Vatikanische Konzil als zu fortschrittlich ablehnt und von Rom kirchenrechtlich derzeit nicht anerkannt wird, hatte in Seregno eine Immobilie gekauft. Weil ihre bisherigen Räume dem Andrang der Gläubigen nicht mehr gewachsen waren, sollte eine alte Industriehalle zur Kirche umgebaut werden. Die Piusbrüder sammelten Spenden für das "ambitionierte Projekt", die Halle verwandelte sich.

Liturgische Nutzung verboten

Doch nun hat ein Verwaltungsgericht den Piusbrüdern die liturgische Nutzung verboten. Die Gottesdienste mussten ausgesetzt, alle religiösen Symbole aus dem Gebäude entfernt werden. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass das Anti-Moschee-Gesetz von 2015 die Umwidmung von Gewerberäumen in Kultstätten verbiete. Muslime oder erzkonsevative Katholiken - der Buchstabe des Gesetzes macht da keinen Unterschied, mag sein Geist auch ein anderer sein.

Die Piusbrüder sind empört - und wehren sich. Ihr Anwalt beruft sich laut einem Bericht der Zeitung Avvenire darauf, dass die Stadt die liturgische Nutzung beim Kauf der Immobilie zugesichert habe - was der Bürgermeister von Seregno allerdings bestreitet. In den kommenden Wochen soll der Fall vor dem Staatsrat in Rom, einer Art oberstem Verwaltungsgericht, gehört werden.

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