Leipzig:Harte Strafen für Steinbrocken-Werfer

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Zwei Leipziger müssen in Haft, weil sie Steinbrocken auf die Autobahn geworfen haben. Wegen des Holzklotz-Wurfs von Oldenburg wird weiter verhandelt.

Weil sie kiloschwere Steine von einer Brücke auf die A9 bei Leipzig geworfen hatten, sind zwei Männer aus Leipzig zu hohen Gefängnisstrafen von achteinhalb beziehungsweise sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Tobias K. und Jens T.: Verurteilt wegen versuchten Mordes in fünf Fällen. (Foto: Foto: ddp)

Das Landgericht Leipzig verhängte die Strafen am Freitag wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der 28-jährige Elektroniker und der 29-jährige Systemadministrator wurden unmittelbar nach dem Urteil in Haft genommen.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Hans Jagenlauf sah es als erwiesen an, dass sie im März 2007 an mehreren Tagen bis zu 58 Kilogramm schwere Steinbrocken von einer Autobahnbrücke geworfen hatten. Insgesamt waren vier Autos mit fünf Insassen von den Hindernissen auf der Fahrbahn zum Teil schwer beschädigt worden. Die Angeklagten wurden in fünf Fällen wegen versuchten Mordes verurteilt. Sie hätten heimtückisch und mit Vorsatz gehandelt.

Während die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen beantragt hatte, hatte der Verteidiger des 28-Jährigen auf Freispruch plädiert. Der Anwalt des 29-Jährigen hatte eine Verurteilung lediglich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verhängt wissen. Die beiden Männer waren am 15. März 2007 von der Polizei dabei festgenommen worden, als sie ein viertes Mal einen Stein von der Brücke werfen wollten.

Wegen des tödlichen Holzklotz-Wurfs von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg verhandelt das Landgericht Oldenburg noch gegen den Angeklagten Nikolai H. Der Klotz hatte die Windschutzscheibe eines Autos durchschlagen und die 33 Jahre alte Olga K. aus dem westfälischen Telgte auf dem Beifahrersitz tödlich verletzt.

Eine Verurteilung in diesem Fall ist heute wahrscheinlicher geworden: Der angeklagte drogenabhängige Nikolai H. ist nach Ansicht eines Psychiaters während der Polizeiverhöre vernehmungsfähig gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass seine Konzentrations- und Auffassungsgabe zu dem Zeitpunkt eingeschränkt war, sagte Gutachter Konstantin Karyofilis am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg. "Er war durchaus in der Lage mitzuteilen, wenn es ihm nicht gut gegangen wäre." Der 31 Jahre alte Heroinabhängige hatte vor Polizisten und einem Haftrichter wiederholt zugegeben, am Ostersonntag 2008 den sechs Kilogramm schweren Klotz aus Weidenholz von einer Brücke auf die Autobahn 29 geworfen zu haben.

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