Katastrophe von Kaprun:Freispruch für den Heizlüfter

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Am 11. November 2000 sind bei dem Gletscherbahn-Unglück von Kaprun 155 Menschen ums Leben gekommen. Die deutsche Firma Fakir stand seither im Verdacht, die Katastrophe verursacht zu haben. Nun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Hans Holzhaider

Die deutsche Firma Fakir steht nicht mehr im Verdacht, die Gletscherbahn-Katastrophe von Kaprun verursacht zu haben, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat jetzt das Ermittlungsverfahren gegen die Manager des in Vaihingen/ Enz (Baden-Württemberg) ansässigen Elektrogeräteherstellers eingestellt.

Ein ausgebrannter Wagen der Standseilbahn im Tunnel zum Kitzsteinhorn in Kaprun. (Foto: Foto: dpa)

Es sei nicht nachzuweisen, dass der von Fakir hergestellte Heizlüfter, der in der Führerkabine des Unglückszuges eingebaut war, den verheerenden Brand ausgelöst habe, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungen gegen die Firma waren der bislang letzte Versuch, die Katastrophe von Kaprun strafrechtlich zu bewältigen. Im Februar 2004 hatte das Landesgericht Salzburg 16 Angeklagte vom Vorwurf der "fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" freigesprochen, unter ihnen zwei leitende Angestellte der Kapruner Gletscherbahn, Angestellte der Firmen, die den Zug konstruiert und gebaut hatten und drei Beamte des österreichischen Verkehrsministeriums.

Das Urteil beruhte auf der Feststellung von Sachverständigen, dass der Fakir-Heizlüfter wegen eines Produktionsfehlers in Brand geraten war, dass in der Folge davon die Bremshydraulikleitungen platzten und das ausströmende Hydrauliköl den Zug in Sekundenschnelle in eine Flammenhölle verwandelte. Nur zwölf Menschen hatten sich lebend aus dem Zug retten können.

Die Staatsanwaltschaft stellte jetzt unter Berufung auf Versuche des Landeskriminalamts Baden-Württemberg fest, dass der Heizlüfter vom Typ "Hobby TLB" dem damaligen und heutigen Stand der Technik entsprochen habe. Einrisse an den Bindenähten des Kunststoffgehäuses seien nicht als Produktionsmangel, sondern lediglich als "kosmetisches Problem" anzusehen.

Allerdings sei das Gerät nur zum Gebrauch im Haushalt bestimmt gewesen. Durch den vorschriftswidrigen Einbau im Führerstand der Gletscherbahn sei der Heizlüfter extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt gewesen; darüber hinaus habe durch die technischen Veränderungen beim Einbau Hydrauliköl in das Gerät eindringen können. Das könne zu einer Entzündung geführt haben. Eine zuverlässige Rekonstruktion des Brandgeschehens sei jedoch nicht möglich, heißt es in der Erklärung.

© SZ vom 26.9.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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