Hooligans:"Schlagen und treten, was ihnen in den Weg kam"

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Gegen die Verantwortlichen der Fan-Prügelei vor dem Bundesliga-Spiel Gladbach gegen den FC Bayern werden harte Strafen gefordert.

Wegen ihrer Beteiligung an einem brutalen Überfall auf friedliche Nürnberger Fans sollen drei Anhänger des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München zu Freiheitsstrafen zwischen 21 Monaten und zweieinhalb Jahren verurteilt werden. Im Prozess gegen die drei 21, 22 und 26 Jahre alten Männer vor dem Würzburger Amtsgericht beantragte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs, gemeinschaftlicher Körperverletzung und im Fall des 21-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung.

Szene eines Hooligan-Kampfes aus dem Jahr 2000 in der Türkei. (Foto: Foto:)

Die Angeklagten sind die ersten von über zwanzig Bayern-"Ultras" des Fanklubs "Schickeria München", die sich wegen ihrer Beteiligung an dem Überfall am 5. Mai 2007 auf der Raststätte Würzburg Nord verantworten müssen. In zwei Bussen war die "Schickeria", die vom FC Bayern nicht als offizieller Fanklub anerkannt wird, auf dem Weg zum Bayern-Auswärtsspiel in Mönchengladbach, als sie an der Raststätte auf Busse mit Mitgliedern des "Supporters Club Nürnberg" trafen.

"Sofort und ohne den geringsten Anlass", so Staatsanwältin Susanne Krischker, sei eine größere Gruppe Bayern-Fans aus ihren Bussen gestürmt und habe die Nürnberger angegriffen. An der Spitze der 22-jährige Angeklagte aus Oberfranken, der als erstes auf den Busfahrer der Nürnberger einsprang. Die gewaltbereiten Bayern-Fans "wollten schlagen und treten, was ihnen in den Weg kam. Das war ein organisierter Angriff", sagte Krischker. Dabei flogen auch volle Glas- und Plastikflaschen auf und in den Nürnberger Bus.

Die Frau des Busfahrers wurde von einer Flasche so schwer im Gesicht verletzt, dass sie ihr linkes Auge verlor. Die lebensbedrohliche Verletzung hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der 21-jährige Angeklagte aus Sonthofen verschuldet, der einen Flaschenwurf in das Innere des Nürnberger Busses eingeräumt hat. Krischker beantragte für ihn zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Weil der Auszubildende, der in seiner Freizeit Handball spielt, zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt war, wollen seine Verteidiger eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht erreichen. Rechtsanwalt Christian Mulzer sagte, dass sein Mandant mit seinem Flaschenwurf die schwere Verletzung der 45-jährigen Frau verursacht habe, sei durch die Beweisaufnahme widerlegt worden.

Der 22-jährige Angeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis, der 26-Jährige zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt werden. Während die "Verteidigung der Rechtsordnung" bei dem 22-Jährigen eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebiete, könne die Strafe des 26-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Krischker. Das Jugendschöffengericht will sein Urteil am Donnerstagvormittag verkünden. Bereits zu Beginn des Prozesses hatten alle drei Angeklagten ihr Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck gebracht.

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