Seit Bismarcks Zeiten war es unmöglich: Bald können Paare auch heiraten, ohne vorher beim Standesamt gewesen zu sein. Eheleute, die sich nur für das kirchliche Ja-Wort entscheiden, haben allerdings Nachteile.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden: Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ergibt sich aus dem gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetz.
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Ja-Wort: Es gilt, egal wo. (© Foto: istock)
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Das neue Recht hindert die Geistlichen nicht mehr, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch staatlich trauen zu lassen. Man kann also nun kirchlich heiraten, ohne sich staatlich und zivilrechtlich binden zu wollen. Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung zelebrierten. Das ist nun vorbei.
Die Paragraphen 67 und 67 a, die eine Hochzeit vor dem Altar ohne vorherige standesamtliche Trauung seit 133 Jahren verboten haben, sind ohne Aufhebens gestrichen worden. Sie galten seit dem Kulturkampf der Bismarck-Zeit. Damals war gegen den heftigen Protest der Kirchen die obligatorische Zivilehe eingeführt worden.
Die Regel des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1875 - standesamtliche Heirat muss einer kirchlichen vorausgehen - hielt sich bis heute. Die damit verbundene Strafdrohung gegen die Priester schuf jahrzehntelang Konflikte zwischen Kirche und Staat. Ursprünglich wurde ihnen Haft bis zu drei Monaten angedroht, später die Geldstrafe auf 10 000 Reichsmark erhöht; während der Nazi-Zeit drohten Priestern sogar fünf Jahre Gefängnis. Zuletzt war die verbotene "kirchliche Voraustrauung" in der Bundesrepublik aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktion.
Die Neuregelung dürfte bei christlich geprägten Paaren die bisherigen Hochzeitsrituale verändern: Bisher musste es stets so sein, dass erst im Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wurde. So wurden 2006 in Deutschland 373681 Ehen im Standesamt geschlossen; ungefähr 105000 dieser Paare ließen sich dann zusätzlich vor dem Altar trauen.
Die staatliche "bürgerliche Ehe" und die Ehe nach Kirchenrecht stehen nun völlig unverbunden nebeneinander. Der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab weist auf die Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen."
Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation.
Familienrechtler Schwab hält daher "die Sache für äußerst bedenklich", wenn die Nur-Kirchenehe gewählt werde, um das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen. Der Regensburger Professor wirbt deshalb für eine gründliche juristische Aufklärung.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 03.07.2008/grc)
Kanzlerin Merkel und die Macht
Jeder Paragraph, der wegfällt ist zu begrüßen. Also eine gute Sache.
Hier ein weitergehender Vorschlag:
Wie wäre es, wenn der Pastor im Auftrag der Brautleute dem Standesamt die Eheschließung einfach meldet? Das würde Verwaltungskosten sparen.
Wer nur den Segen des Priesters/Pastors/Imams haben will, sich aber ansonsten vor der juristischen Bindung scheut, mag mit der Trauung ohne Standesamt ausreichend rituell bedient sein. Da aber die Ehe nicht nur aus Ritus, verstreutem Reis und hochgeworfenem Brautstrauß besteht, sondern nach Jahren neben der emotionalen auch die wirtschaftliche Verzahnung langsam aber sicher immer enger geworden ist, wirkt ein Regelwerk wie das staatliche Eherecht stabilisierend. Sicherlich kann man alternativ auch alle diese Regeln selbst verhandeln. Bei zwei Fachanwälten für Eherecht, die gegenseitig heiraten wollen, mag dabei noch etwas Faires und Vollständiges herauskommen, aber bei Otto und Ottilie Normalverbraucher?
Die neue Regelung ist lediglich ein Abgleiten in die Unverbindlichkeit der entsprechenden TV-Sendungen. Auf der anderen Seite kann der schwächere Partner über den Tisch gezogen werden. Wer schützt Migrantenkinder vor den Zwangsehen mit religiösem Segen?
Also Ich und mein Freund ( Verlobter )finden das neue gesetz gar nicht mal so schlecht....
Ich war schon mal Verheiratet und bin jetzt Witwe, und für uns würde eine Standesamtliche Trauung gar nicht in Frage kommen, rein Finanziel...Wir wollen uns eigentlich nur vor der Kirche das Ja-Wort geben...es ist doch schon was anderes, als es nicht zu machen...Da wir beide unser Gehalt haben und es sich dadurch auch nichts ändern tut für uns...
Ich finde es toll und man hat keine nachteile dadurch, alles andere kann man auch anders Regeln.....
Der Trick ist wohl, dass ohne Standesamt die Sicherheit fehlt.
Eheschliessung wie bisher nur vor dem Standesamt bleibt unangetastet, oder erst Standesamt dann Kirche, wie gehabt.
Die Gesetzgeber als Traumtänzer haben vielleicht zu viele Filme gesehen in denen die Braut vor dem Altar kneift und die Wirklichkeit dem Gesehenen angepasst.
Wenn das so ist, steht uns ja noch einiges bevor!
Ich finde es nicht gut das man ohne Standesamt Heiraten kann. Die Standesamtliche Trauung muss unbedingt bleiben. Wo bleibt denn bitteshön die Moral? Nein danke also mir fehlen die Worte. Mir würde ohne Standesamt die Sicherheit fehlen,oder ich habe was nicht verstanden..
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