Die Richter sahen es nach dem sechs Monate dauernden Indizienprozess als erwiesen an, dass der ehemalige Verwaltungsangestellte aus Biebertal das Mädchen vor fast zwei Jahren, am 29. Juni 2001, verschleppt hatte. Er habe versucht, sich an ihr sexuell zu vergehen und sie sexuell zu nötigen. Danach tötete er die Achtjährige mit Schlägen auf den Kopf. Der Angeklagte hatte jegliche Tatbeteiligung bestritten und im Prozess geschwiegen.
Blutspur als Hauptbeweis
Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt, weil sie die Beweise für nicht ausreichend hielt. Das Gericht folgte jedoch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und des Anwalts von Julias Eltern, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen.
Als Hauptbeweis für die Täterschaft des 35-Jährigen gilt eine Blutspur von dem Mädchen auf einem Teppich in seinem Haus. Thorsten Volk hatte zur Beseitigung der Spuren in seinem Keller Feuer gelegt und hatte lebensgefährliche Verbrennungen erlitten. Zur Verhandlung musste er in einem Spezialrollstuhl transportiert werden.
(sueddeutsche.de/AP)