Gewalttat im rheinhessischen Guntersblum:Milde Strafen für Angriff auf Afrikaner

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Im Prozess um einen rassistisch motivierten Angriff auf zwei Afrikaner bei einem Weinfest sind drei der vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, ein zum Tatzeitpunkt 17-Jähriger muss gemeinnützige Arbeit leisten. Einen rechtsradikalen Hintergrund sah das Gericht nicht gegeben.

Im Prozess um einen rassistisch motivierten Angriff auf zwei Afrikaner bei einem Weinfest im rheinhessischen Guntersblum sind drei von fünf Angeklagten am Freitag in Mainz zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Die Angeklagten beim Prozess im Mainzer Amtsgericht (Foto: Foto: ddp)

Ein zum Zeitpunkt der Tat 17-Jähriger muss nach dem Urteil des Jugendschöffengerichts 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem müssen die Verurteilten insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen.

"Wir gehen ganz klar von einer Tat mit einer gegen Ausländer gerichteten feindlichen Gesinnung aus", sagte der Vorsitzende Richter. Ein rechtsradikaler Hintergrund im Sinne einer organisierten Tat liege jedoch nicht vor. Das Urteil lautete auf gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung. Über den fünften Angeklagten wurde zunächst nicht geurteilt, weil sein Verteidiger aus privaten Gründen am Freitag sein Plädoyer nicht halten konnte - das Verfahren wurde abgetrennt.

Die fünf Angeklagten, zur Tatzeit zwischen 17 und 29 Jahre alt, mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie im August 2007 in Guntersblum einen Sudanesen und einen Ägypter grundlos attackiert und geschlagen hatten. Einer der beiden Afrikaner war bei dem Angriff schwer an der Hand verletzt worden, als er mit einer abgebrochenen Weinflasche angegriffen wurde.

Laut Staatsanwalt beleidigten die Täter ihre Opfer zudem mit den Worten "Scheiß Neger, die machen wir platt". Die Verteidigung sowie die Angeklagten wiesen einen rechtsradikalen Hintergrund für die Tat zurück. Es habe sich um eine gewöhnliche Schlägerei gehandelt.

Vier der fünf angeklagten Männer, die am letzten Prozesstag die Kapuzen ihrer Jacken tief in die Gesichter gezogen hatten, hatten zuvor Teilgeständnisse abgelegt und sich bei den Opfern entschuldigt. Die Tat hatte im vergangenen Spätsommer bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

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